Die Glühwein-Saison ist eröffnet, es dampft wieder hochprozentig in den Tassen. Was die Hersteller in den Gewürztrunk mischen, bleibt Kunden allerdings meist verborgen. Warum?

Der Glühwein gehört zur Vorweihnachtszeit wie der Rauschebart zum Weihnachtsmann. Wenn es draußen immer dunkler wird und kälter, lockt der Duft von Zimt, Nelken, Sternanis und Orangenschalen sirenengleich die Massen an die Weihnachtsmarktstände und die gemütliche, besinnliche Saison ist eröffnet. Auch im Supermarkt machen sich die Glühwein-Flaschen und -Tetrapaks breit. Allein in der Adventszeit werden in Deutschland jährlich 50 Millionen Liter Glühwein gesüffelt. 

Aber was genau steckt eigentlich drin im Glühwein? Darum machen die Hersteller meist ein großes Geheimnis. Und das hat Gründe.

Die Geheimniskrämerei um die Inhaltsstoffe ist möglich, weil die Glühwein-Hersteller von einer Ausnahmeregelung profitieren. Bei Getränken mit mindestens 1,2 Volumenprozent Alkohol wie Schnaps, Likör, Mixgetränke und eben auch Glühwein entfällt die Verpflichtung Zutaten und Nährwerte auf dem Etikett angegeben zu müssen. Gemäß des 2023 angepassten Weinrechts ist es ausreichend, wenn diese elektronisch bereitgestellt werden. Kaffee mit Schuss 14.55

Glühwein: Richtlinien mit Ausnahmeregelung

Ganz frei sind die Hersteller in ihren Rezepturen deswegen aber nicht. Einige Richtlinien gilt es zu beachten. So muss Glühwein Rot- oder Weißwein oder einen Mix aus beidem als Basis haben und als Hauptzutaten Zimt und Gewürznelken verwendet werden. Ebenfalls enthalten sein dürfen Zucker oder andere Süßungsmittel sowie Aromastoffe. So schreibt es die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) vor. Was sich Glühwein nennen darf, ist auch abhängig vom Alkoholgehalt. Sieben Volumenprozent müssen es mindestens sein, das verlangt die Glühwein-Verordnung.

Aber über die genauen Mengen der verwendeten Inhaltsstoffe erfahren Verbraucher von den Herstellern nichts. Das Perfide: Während auf vielen Glühweinflaschen mit Aufschriften wie „Traditionelle Rezeptur“ geworben wird, was eine gewisse Qualität suggeriert, wird unterschlagen, dass oftmals billige Ersatzstoffe teure Originalzutaten ersetzt haben. Die Verbraucherschützer von „lebensmittelklarheit.de“ monieren das.

Derzeit müssen Verbraucher noch die sogenannte Extrameile gehen, wenn sie Klarheit über die Glühwein-Inhalte wollen und entweder die Internetseite des Herstellers aufsuchen oder einen QR-Code nutzen, der auf dem Etikett gedruckt ist. Für die Verbraucherschützer sind das Hürden, die abgebaut werden müssen. Sie fordern: „Schluss mit dem Sonderstatus für alkoholhaltige Getränke! Zutatenliste und Nährwertangaben sollten auf dem Etikett Pflicht sein.“

Quelle: lebensmittelklarheit.de, Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure, EU