Taucher finden im April im Rhein Leichenteile eines Mannes. Er wurde Ermittlern zufolge zuvor erschossen. Kommt eine Angehörige zur Urteilsverkündung im Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen?

Der Strafprozess um die Tötung eines 38-Jährigen in einer Unterkunft für Asylsuchende im äußersten Süden Deutschlands dauert länger als zunächst geplant. Bei einer Verhandlung am Montag (18.11.) wird voraussichtlich auch das Urteil gesprochen, wie ein Sprecher des Landgerichts Waldshut-Tiengen mitteilte. Ursprünglich sollte der Prozess an diesem Donnerstag (14.11.) enden. 

Der 58-jährige mutmaßliche Todesschütze – ein Deutscher – ist wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt. Zu Wochenbeginn gab es eine überraschende Wende: Eine in Tunesien lebende Schwester des Opfers wurde als Nebenklägerin zugelassen. Laut Gerichtssprecher sagte deren Anwältin nun, sie sei zuversichtlich, dass die Nebenklägerin nächste Woche persönlich dabei sein werde. 

Es gab in dem Verfahren bereits eine sogenannte Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten. Das Strafmaß für den Angeklagten soll nicht über sieben Jahren Haft liegen, falls es einen Schuldspruch gibt. Der Beschuldigte hatte die Schüsse gestanden. Er soll die Leiche des Opfers Ende Dezember in einen Wald gebracht haben. Tage später habe er den Toten in einem Schrebergarten mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, diese in Maschendraht gewickelt und an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen – so die Anklage. Taucher machten im April einen grausigen Fund – sie fanden die Leichenteile bei Breisach im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald.