Die Cannabis-Legalisierung hat bereits verurteilten Dealern und Drogenplantagen-Bewirtschaftern erhebliche Strafrabatte ermöglicht.

Fünf bereits verurteilte Cannabis-Dealer und Plantagen-Bewirtschafter haben nach der Legalisierung dieser Droge erhebliche Strafrabatte erzielen können. Sie hatten zunächst mit ihren Revisionen am Bundesgerichtshof Erfolg und erreichten, dass ihre Urteile aufgehoben wurden. Bei der Neuverhandlung kamen sie nun am Wuppertaler Landgericht mit erheblich geringeren Strafen davon.

So wurde für einen 34-jährigen, der eine Cannabisplantage bewirtschaftet hatte, die Strafe von sieben auf drei Jahre Haft abgemildert. Er hatte 404 Pflanzen angebaut, die 75 Kilogramm Marihuana abgeworfen hatten. 

Bewährung statt Gefängnis

In einem weiteren Fall hatte das Gericht drei Angeklagte im Alter von 22, 29 und 45 Jahren ursprünglich zu je drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Sie hatten sich um eine Plantage mit 545 Cannabis-Pflanzen gekümmert. Mit dem neuen Urteil können sie eine Gefängnishaft ganz vermeiden: Es liegt bei jeweils nur noch einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. 

Auch in einem dritten Fall konnte der Verurteilte eine Gefängnisstrafe abwenden. Der 34-Jährige war vom Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In seiner Wohnung hatte er 212 Gramm Marihuana aufbewahrt, jeweils die Hälfte zum Eigenkonsumund zum Verkauf. Außerdem wurden dort apotheken- undverschreibungspflichtige potenzsteigernde Arzneimittel gefunden, die er verkaufen wollte. Nachdem der Bundesgerichtshof seinen Schuldspruch aufgehoben hatte, kam er nun mit eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung davon.