Bei der Auftragsvergabe für die Sanierung einer Kölner Rheinbrücke gab es illegale Verabredungen. Die Ermittlungen laufen noch. Zudem steht ein anderer Vorwurf im Raum.
Im Fall der verbotenen Absprachen bei einer Ausschreibung für die Sanierung der Kölner Zoobrücke dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln an. Das Verfahren werde wegen des Verdachts einer wettbewerbswidrigen Absprache und wegen des Verdachts des Betruges gegen insgesamt acht Personen geführt, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei den Personen handele es sich um Beschäftigte beteiligter Unternehmen.
Das Bundeskartellamt hatte Mittwoch bekanntgegeben, dass es in dem Fall eine Geldbuße in Höhe von 2,8 Millionen Euro gegen das Bauunternehmen Strabag (Köln) verhängt hat. Mitarbeiter der Unternehmen Strabag und Kemna Bau Andreae (Pinneberg) hatten demnach Anfang 2017 vereinbart, dass Kemna bei der Ausschreibung ein überhöhtes Scheinangebot abgibt, damit eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag den Zuschlag erhält. Als Gegenleistung hatte Kemna eine Ausgleichszahlung erhalten.
Die Ermittlungen waren durch einen anonymen Hinweis in Gang gekommen. In dem Fall hatten Kartellamt, Kripo und Staatsanwaltschaft Köln im September 2021 auch Räume durchsucht, wobei Unterlagen und Daten gesichert wurden. Das kartellrechtliche Verfahren gegen Kemna wurde unter Anwendung einer Kronzeugenregelung schließlich eingestellt: Kemna hatte mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Die Strabag AG hatte ebenfalls kooperiert und schließlich einer Verfahrensbeendigung zugestimmt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Ermittler: Auswertung der Beweismittel noch nicht abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft ermittelt zum einen wegen des Verdachts einer wettbewerbswidrigen Absprache. Es bestehe zudem der Verdacht, dass Mitarbeiter des Kölner Bauunternehmens die Summe der Ausgleichszahlung in den Angebotspreis gegenüber der Stadt einbezogen haben. Dies begründe den Anfangsverdacht des Betruges, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel sei noch nicht abgeschlossen, erklärte eine Sprecherin. Dabei gehe es insbesondere um die strafrechtlich relevante Frage, wer an der Angebotsabgabe in Kenntnis der mutmaßlichen Absprache beteiligt gewesen sei. „Wann mit einer Abschlussentscheidung zu rechnen ist, vermag ich aktuell nicht zu sagen.“ Die Ermittlungen würden unabhängig von dem abgeschlossenen Verfahren des Bundeskartellamts erfolgen. „Die Staatsanwaltschaft ist insofern an die im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren getroffenen Feststellungen nicht gebunden“, betonte sie.