Keine aufschiebende Wirkung durch den VGH: Die neuen Castor-Behälter dürfen in Philippsburg eingelagert werden, entschied das Gericht. Vorerst zumindest.
Neue Castor-Behälter dürfen im Standort-Zwischenlager Philippsburg vorerst eingelagert werden – der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat dagegen gerichtete Eilanträge abgelehnt. Mit den Änderungsgenehmigungen werde die Anzahl der dort schon zur Aufbewahrung genehmigten Castor-Behälter nicht erweitert. Eine zusätzliche radioaktive Exposition der Bevölkerung sei damit nicht verbunden, die maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten. Auch Befürchtungen zu Gefahren wegen möglicher kriegsbedingter Einwirkungen durch den Ukraine-Konflikt oder von Terroranschlägen teilte das Gericht nicht.
Beschluss nicht anfechtbar
Damit dürfen die Behälter bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren eingelagert werden. Der Beschluss ist dem VGH zufolge unanfechtbar (Az. 10 S 1555/24).
Castoren kommen vor Jahresende
Bis Jahresende sollen die hochradioaktiven Abfälle von La Hague nach Philippsburg gebracht werden. Sie sind nach der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in Frankreich übrig geblieben. Vor dem geplanten Castor-Transport mit Atomabfällen von Frankreich nach Philippsburg sorgt sich der Bürgermeister der Stadt im Landkreis Karlsruhe um die Sicherheit des Zwischenlagers. Die geopolitische Sicherheitslage habe sich in den vergangenen Jahren verändert, so Stefan Martus (parteilos). Die EnBW wiederum betont die hohen Sicherheitsstandards bei dem Thema.