Das jahrelange Disziplinarverfahren gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg ist vorbei. Das Innenministerium zog einen Schlussstrich unter die Ära Schneidewind. Und prüft Konsequenzen.

Das Disziplinarverfahren gegen den früheren Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (parteilos) ist eingestellt. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums. Er erhalte trotz seiner Verurteilung seine volle Pension. Zuvor hatten andere Medien darüber berichtet. Demnach bekommt Schneidewind seit Oktober das ihm aus seiner Tätigkeit als Beigeordneter und später als OB zustehende Ruhegehalt – zwischen 5.500 und 6.000 Euro brutto im Monat.

Schneidewind übte wegen einer sogenannten Detektiv-Affäre seit März 2019 sein Amt nicht mehr aus. Vom Landgericht Saarbrücken war er wegen Untreue rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche „Holz-Mafia“ aufzudecken. Dies tat er, ohne den Stadtrat zu informieren, und überschritt bei dem Auftrag an die Detektei die Grenze von 25.000 Euro, bis zu der er eigenständig Aufträge vergeben durfte.

Im Revisionsprozess Anfang 2021 hatte Schneidewind gesagt: „Man denkt immer, Politiker sind Maschinen. Aber das sind sie nicht. Es liegt eine ganz schlimme Zeit hinter mir.“ Das Urteil wollte er nicht kommentieren.

Ministerium: Keine Aussicht auf Klage-Erfolg

Laut Innenministerium haben die zuständigen Behörden das Disziplinarverfahren gegen Schneidewind umfassend geprüft und festgestellt, dass zwar ein „schweres Dienstvergehen“ gegen das Saarländische Disziplinargesetz (SDG) vorliege, die Erfolgsaussichten für eine Klage auf Aberkennung des Ruhegehalts jedoch als äußerst gering bewertet werden.

Präzedenzfälle des Oberverwaltungsgerichts zeigten, dass die rechtlichen Anforderungen für diese Höchstmaßnahme äußerst hoch seien. „Milderungsgründe, wie die Uneigennützigkeit in Schneidewinds Handlungen sowie die vollständige Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, sprechen hier gegen eine Erfolgsaussicht“, hieß es. „In Anbetracht dieser Umstände und im Interesse des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln“ werde das Verfahren eingestellt, da eine rechtlich unwahrscheinliche Klage unnötige Prozesskosten verursachen würde.

Gleichzeitig prüfe das Innenministerium nun eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. „Eine Möglichkeit zur Kürzung von Ruhegehältern, auch als disziplinarische Maßnahme, würde die derzeitige Gesetzeslücke schließen und zukünftige Disziplinarverfahren sinnvoller gestalten“, teilte ein Sprecher mit.

CDU kritisiert „Untätigkeit“ des Innenministeriums

Die CDU-Landtagsfraktion kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung im Innenausschuss des Landtags setzen. Die Spitze des Innenministeriums von der SPD habe zweieinhalb Jahre Zeit gehabt, das Disziplinarverfahren gegen Schneidewind „rechtlich sauber“ zu entscheiden, bevor dieser in den Ruhestand getreten ist. Geschehen sei jedoch nichts, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer Raphael Schäfer. Kaum sei Schneidewind aber im Ruhestand, treffe das Ministerium sofort eine Entscheidung und verfüge die Einstellung des Disziplinarverfahrens. „Es entsteht der Eindruck, dass das Innenministerium diese Zeit bewusst hat verstreichen lassen. Dies ist umso unverständlicher, da sogar ein externer Gutachter im Auftrag des Innenministeriums sich für eine Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen hatte“, teilte Schäfer mit.

Durch die „Untätigkeit“ des Innenministeriums sei der Stadt Homburg ein hoher finanzieller Schaden entstanden, der möglicherweise vermeidbar gewesen wäre. Schäfer forderte die Spitze des Innenministeriums auf, „ihr fragwürdiges Vorgehen der Öffentlichkeit zu erklären“.