Die SPD im Landtag kritisiert den Umgang des Justizministeriums mit Vorwürfen um die JVA Augsburg-Gablingen – fordert aber nicht den Rücktritt.

Die Landtags-SPD fordert nach der Stellungnahme von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zu den Misshandlungsvorwürfen gegen Mitarbeiter der JVA Augsburg-Gablingen ausdrücklich nicht den Rücktritt des Ministers. Das sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Horst Arnold, im Deutschlandfunk.

Arnold kritisierte zwar den anfänglichen Umgang des Ministeriums mit den Vorwürfen, diese seien zu lax gehandhabt worden. Jedoch habe Eisenreich Fehler eingestanden und Projekte gestartet, die möglicherweise Mängel beheben könnten. „Wir fordern jetzt erst einmal nicht den Rücktritt – das ist ganz klar – weil wir nicht krakeelen, sondern auf Faktenbasis arbeiten wollen“, so der SPD-Politiker. Allerdings habe die Pressekonferenz am Donnerstag kein gutes Licht auf den Umgang mit Beschwerden im Strafvollzug in Bayern geworfen.

Als Skandal bezeichnete es Arnold, dass erst jetzt Statistiken über Beschwerden im Strafvollzug eingeführt wurden. Der Strafvollzug sei einer der gewichtigsten Eingriffe bei der Bevölkerung, und insofern seien der Strafvollzug und Beschwerden daraus Chefsache. 

Ermittlungen gegen Mitarbeiter

Am vergangenen Wochenende waren Ermittlungen zu Vorwürfen wegen möglicher Häftlingsmisshandlung in der JVA Augsburg-Gablingen bekanntgeworden. Die suspendierte stellvertretende Leiterin ist eine von insgesamt zehn beschuldigten Mitarbeitern des Gefängnisses, gegen die die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt. Sie weist die Vorwürfe über ihre Anwälte zurück.

Es besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht, dass Gefangene möglicherweise unbekleidet, in sogenannten besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände untergebracht worden sein sollen, ohne dass die besonderen Voraussetzungen für diese Maßnahme vorlagen. 

Wie die Behörde mitteilte, geht es unter anderem um mögliche Körperverletzungsdelikte im Amt sowie um tätliche Übergriffe von Beschäftigten auf Gefangene. Laut dem Justizministerium wurden Disziplinarmaßnahmen gegen die Beschuldigten eingeleitet und Betretungsverbote für die JVA verhängt. Die vorläufig vom Dienst freigestellte Anstaltsleiterin sei weder Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren, noch laufe gegen sie ein Disziplinarverfahren, betonte der Minister am Donnerstag.