Mit der Bezahlkarte für Asylbewerber will Hamburg Auszahlungen in bar beschränken. Eine Initiative sorgt dafür, dass Betroffene an mehr Bargeld kommen. Die Sozialbehörde findet das nicht richtig.

Nach der Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber verhelfen Flüchtlingsinitiativen den Betroffenen zu mehr Bargeld als die sogenannte SocialCard erlaubt. Die Hamburger Initiative „Nein zur Bezahlkarte!“ ruft Flüchtlinge dazu auf, mit ihrer Karte im Supermarkt Gutscheine zu kaufen und diese bei Unterstützern gegen Bargeld einzutauschen. „Insgesamt kommen je Monat circa 300 Gutscheine bei uns an und werden wieder verteilt“, erklärte die Initiative. Das entspreche einer Summe von rund 15.000 Euro, in einigen Monaten seien es auch schon 20.000 gewesen. Mehr als 400 Personen zählten zu den „Solidarischen Shopper*innen“, die die von den Asylbewerbern erworbenen Gutscheine aufkaufen.

Die Aktion sei weiterhin sehr notwendig, sagte ein Sprecher der Initiative, die mit dem Verein Hamburger Flüchtlingsrat verbunden ist. Die Bargeldbegrenzung sei ein enormes Problem im Alltag der Asylbewerber und schränke ihre Selbstbestimmtheit massiv ein. Außerdem sei die Bezahlkarte verfassungsrechtlich fragwürdig.

Sozialbehörde hält Vorgehen der Initiative für nicht richtig

Die Hamburger Sozialbehörde zeigt sich dagegen von der Rechtmäßigkeit des Einsatzes der SocialCard überzeugt. „Entsprechende Urteile vor dem Landessozialgericht geben uns recht. Daher halten wir das Vorgehen der (…) Initiativen nicht für richtig“, erklärte Behördensprecher Wolfgang Arnhold. Ob irgendwelche Maßnahmen gegen das Unterlaufen der Bargeldbeschränkung geplant sind, blieb offen.

In den ersten sechs Monaten nach der Einführung im Februar hat das Hamburger Amt für Migration bereits rund 2.500 Bezahlkarten ausgegeben. Auf die Karte bekommen erwachsene Leistungsbezieher monatlich 185 Euro gutgeschrieben. Davon können bis zu 50 Euro monatlich pro Erwachsenem und bei Familien 10 Euro zusätzlich pro Kind bar an Geldautomaten abgehoben werden. Überweisungen, Zahlungen im Online-Handel und Abhebungen im Ausland sind mit der Karte nicht möglich.

Das Landessozialgericht hat in zwei Entscheidungen geurteilt, dass durch die Bargeldregelung mit keinen wesentlichen Nachteilen für den Antragsteller zu rechnen sei. Mit der Karte gebe es ausreichend Wahlmöglichkeiten, den eigenen Bedarf zu decken. Die Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ will so lange weitermachen, bis die Bargeldbegrenzung aufgehoben oder die Karte wieder abgeschafft wurde.