Der Bund stützte die Wirtschaft während der Corona-Pandemie mit einer Serie von Hilfsprogrammen. Doch die Firmen müssen eine Schlussabrechnung vorlegen – und die haben längst nicht alle eingereicht.

Trotz knapp einjähriger Gnadenfrist haben 16.500 bayerische Firmen keine Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen des Bundes eingereicht. Das teilte die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern mit. Diese Betriebe müssten nun eigentlich den gesamten Corona-Zuschuss plus Zinsen zurückzahlen. Doch gibt es einen allerletzten Strohhalm zumindest für die Firmen, die eine Fristverlängerung beantragt hatten: Sie können bis zum 2. Dezember im Rahmen eines Anhörungsverfahrens ihre Schlussabrechnung nachliefern.

Die IHK hatte im Auftrag der Staatsregierung die Abwicklung der zahlreichen Corona-Hilfspakete des Bundes übernommen: die Überbrückungshilfen I, II, III, III+ und IV, die sogenannten November- und Dezemberhilfen und die Neustarthilfe. Die Firmen meldeten pandemiebedingte Umsatzeinbrüche, und bekamen dafür Ausgleich. 

Knapp zwölf Milliarden Euro in Bayern ausgezahlt

Ausgezahlt wurden in Bayern knapp zwölf Milliarden Euro, von denen nach Berechnungen des Ifo-Instituts fast fünf Milliarden allein an Gastronomie und Hotellerie flossen. Die Gesamtsumme der Staatshilfen war sogar noch höher. In der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte die Staatsregierung Soforthilfen gezahlt, außerdem gab es Steuerstundungen, Kreditbürgschaften und allerlei andere Unterstützungsmaßnahmen, die nicht über die IHK abgewickelt wurden.

Ursprünglich sollte die Frist für die Schlussabrechnung am 31. Oktober 2023 enden, der Bund hatte diese dann bis 30. September dieses Jahres verlängert. Nun zeigt sich, dass eine gar nicht so kleine Anzahl von Firmen die Frist dennoch verpasste. Laut IHK hatten bis 15. Oktober 94,1 Prozent der Firmen ihre Abrechnungen eingereicht.

Gründe der Saumseligkeit unklar

Warum 16.500 Firmen keine Schlussabrechnungen einreichten, ist unklar. Ganz überwiegend handelt es sich wahrscheinlich um kleine Unternehmen, da größere Unternehmen in aller Regel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstige Finanzdienstleister damit beauftragten. Mutmaßlich stellten zumindest einige der säumigen Firmen ihre Geschäftstätigkeit ein. 

Mehr Nachzahlungen als Rückforderungen

Dabei kann die Schlussabrechnung für eine Firma durchaus positive Effekte haben: So haben die bayerischen Kammern bislang 81.500 von mehr als 208.000 Abrechnungen zum „Paket 1“ bearbeitet, das sind die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfen. Ergebnis: In knapp 29 Prozent der Fälle bekommt die jeweilige Firma sogar eine Nachzahlung. Ein knappes Fünftel muss einen Teil der Corona-Hilfe zurückzahlen, weil die Geschäftseinbußen am Ende weniger gravierend waren als ursprünglich befürchtet. Laut IHK beläuft sich die durchschnittliche Höhe der Rückforderungen auf 4.785 Euro.