Hoch spezialisierte Krebsbehandlungen, Knie- oder Hüftoperationen dürfen künftig nur noch in Kliniken mit viel Expertise und Erfahrung angeboten werden. NRW stellt eine erste Streichliste vor.
Die Kliniken in Nordrhein-Westfalen bekommen mehr Zeit, die geplante Krankenhausreform umzusetzen. Zwar sollen alle, wie bereits angekündigt, bis zum Jahresende ihre Feststellungsbescheide erhalten. In Kraft treten werden diese aber grundsätzlich erst zum 1. April 2025, wie das Düsseldorfer Gesundheitsministerium mitteilte.
Darüber hinaus werde dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorgeschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen sogar eine Übergangsfrist bis Jahresende 2025 vorzusehen. Zuvor hatte der WDR über den Aufschub berichtet.
„Wir müssen den Krankenhäusern in unserem Land schon einen angemessenen Zeitraum geben, damit sie die nötigen Veränderungen umsetzen können, nachdem sie den Feststellungsbescheid erhalten haben“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist doch klar.“
Die Übergangsfristen seien vorgesehen, damit sich die Krankenhäuser auf die wohl größte Strukturreform im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten optimal vorbereiten könnten und dabei die Versorgungsqualität gewährleistet bliebe. „Gleichzeitig bleibt es dabei, dass jedes Krankenhaus bis Ende des Jahres weiß, welche Leistungen es in Zukunft anbieten kann“, unterstrich Laumann. Von Krankenhäusern, Gewerkschaften und den Oppositionsfraktionen gab es teils Zustimmung, teils Kritik für die Ankündigung.
Der neue Krankenhausplan orientiert sich nicht mehr an der Bettenzahl, sondern am tatsächlichen Bedarf und klaren Qualitätsvorgaben. Regionale Besonderheiten sollen dabei berücksichtigt, Doppelstrukturen aber abgeschafft werden.