Seit April ist der Konsum von Haschisch weitestgehend legalisiert. Doch es gibt Regeln – etwa, dass dies nicht in der Näher von Kindern erfolgen soll. Mehrfach schreitet die Polizei ein.

Die Berliner Polizei hat innerhalb von rund sechs Monaten knapp 80 Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz registriert. In 41 Fällen ging es dabei nach Angaben eines Polizeisprechers um Ordnungswidrigkeiten, weil Menschen in den sogenannten Konsumverbotszonen gekifft haben. In den restlichen 36 Fällen (Stand 10. Oktober) sei es um andere Verstöße gegen das seit 1. April geltende Gesetz gegangen. Zuvor hatte der RBB berichtet. 

Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit dem 1. April erlaubt, allerdings müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben, mehr als 30 Gramm sind strafbar. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen. Verkauf und Kauf sind aber weiterhin verboten. 

Bislang ist in Berlin bisher nicht geklärt, wer die Ordnungswidrigkeitsanzeigen weiter bearbeiten soll. Dazu plant der Senat nach eigenen Angaben „in Kürze“ eine Verordnung vorzulegen. Laut Polizei werden die Anzeigen zunächst bei den örtlich zuständigen Polizeidirektionen gesammelt. Zum 1. November soll ein Bußgeldkatalog in Kraft treten, den der Senat beschlossen hat.