Der Angeklagte sagt, er habe seinen Bekannten nicht töten wollen. Die Staatsanwaltschaft spricht von Mord aus Habgier und Heimtücke. Der Prozess soll dies abklären.

Tatwaffe soll eine knapp 17 Kilogramm schwere Salzstein-Lampe gewesen sein. Damit soll ein jetzt 38 Jahre alter Mann Anfang Mai seinen 42 Jahre alten Bekannten wegen 300 Euro und einer EC-Karte erschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor dem Landgericht Konstanz Mord aus Habgier und Heimtücke vor. 

Geständnis des Angeklagten

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin hieß es, er habe seinen Bekannten nicht töten, sondern nur verletzen wollen, um an dessen Geld zu kommen. Er habe den Salzstein auf dessen Kopf fallen lassen. Zuvor habe man einige Bier getrunken und auch von Joints war die Rede. Sei Mandant bereue die Tat, sagte der Verteidiger. Als sein Mandant vom Tod seines Bekannten erfahren habe, „habe es ihn innerlich zerrissen“. 

Der Vorsitzende Richter machte den Angeklagten darauf aufmerksam, dass ein Gutachter nicht nur von einem Schlag auf das Opfer ausgeht. Darauf deuteten die Verletzungen und Blutspuren am Tatort hin. 

Die Tat 

Das 42 Jahre alte Opfer wurde Anfang Mai in seiner Wohnung in Uhldingen-Mühlhofen (Bodenseekreis) mit lebensbedrohlichen Verletzungen gefunden. Der Mann erlag trotz intensivmedizinischer Behandlung nach einer Woche in einer Klinik seinen Verletzungen. Der Angeklagte kam kurz darauf in Untersuchungshaft. Bereits bei seiner Vernehmung legte er laut einem Polizeibeamten nach einigem Winden und Widersprüchen ein Geständnis ab.

Der deutsche Angeklagte ist vorbestraft und saß schon einige Mal wegen Eigentums- und Gewaltdelikten in Haft. Mehr als die Hälfte seines Lebens habe er in Gefängnissen verbracht, so in den Justizvollzugsanstalten Ravensburg, Freiburg, Konstanz und Lörrach. Obdachlos sei er einige Zeit gewesen, zuletzt habe er in einer Einzimmerwohnung gelebt, vom Amt bezahlt. Seinen Angaben nach begann sein Weg in die Alkohol- und Cannabissucht im Alter von 15 Jahren. Danach sei er von der Förderschule geflogen. Er lebte bei Mutter und Stiefvater. Seine Mutter habe ihm erzählt, dass sein leiblicher Vater ihn misshandelt und geschlagen habe. 

Sein Bekannter habe ihm öfter mal Geld geliehen, sagte der Angeklagte. Aus einem im Gericht gezeigtem Chatverlauf geht hervor, dass der Angeklagte seinen Bekannten an jenem Abend geradezu bedrängte, weil er ihn unbedingt sehen wollte. Es ging wieder einmal ums Geld.