Anderes Geschlecht, neuer Name: Ab dem 1. November können sich die Einträge ohne große Hürden behördlich ändern lassen. Der Schwerpunkt der gewünschten Änderungen variiert.

Vor Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November liegen in den Standesämtern der sechs größten Städte Mecklenburg-Vorpommerns rund 300 Anträge auf eine Änderung des Geschlechtseintrags vor. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in mehreren größeren Städten.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Seit dem 1. August konnten Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anmelden. Neben der Änderung von männlich auf weiblich beziehungsweise umgekehrt oder hin zu divers ist auch die Streichung möglich. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.

Die Angaben bei der Anmeldung sind nicht bindend für die eigentliche Erklärung, sodass die Änderungswünsche immer noch geändert werden können bei der Erklärung.

Teils Andrang im August

In Rostock, der größten Stadt des Landes haben bislang mehr als 130 Menschen eine entsprechende Anmeldung abgegeben. Davon stammten den Angaben zufolge 29 Anmeldungen direkt vom 1. August. Auch Anträge von Minderjährigen lägen vor.

In der Landeshauptstadt Schwerin lagen bis Mitte Oktober 40 Anmeldungen vor. Die meisten Anträge, nämlich 18, zielen auf eine Änderung von männlich zu weiblich, gefolgt von dem umgekehrten Fall (11). „Im August war der Andrang relativ hoch. Nun ist die Nachfrage etwas zurückgegangen“, hieß es aus Schwerin. Am 1. August gab es demnach zehn Anmeldungen. „Ab November könnte der Andrang wieder zunehmen, wenn das Gesetz in Kraft tritt und das Thema in der Presse thematisiert wird.“

In Neubrandenburg lagen zuletzt 26 Anmeldungen vor. Hier halten sich die angestrebten Änderungen von weiblich zu männlich (11) und von männlich zu weiblich (10) die Waage. Das Aufkommen entspreche den Erwartungen.

Aufkommen in Greifswald als hoch empfunden

In Greifswald lagen rund 50 Anmeldungen vor. Allerdings stammen diese Zahlen von vor rund anderthalb Wochen. Demnach lagen 21 Anmeldungen für die Änderung von weiblich zu männlich vor, gefolgt von 13 für die Änderung von weiblich zu divers. Das Aufkommen wurde in Greifswald als hoch empfunden.

In Stralsund lagen zuletzt 20 Anmeldungen vor. „Das Aufkommen entspricht im Großen und Ganzen unseren Erwartungen. Wir gehen davon aus, dass so gut wie alle, die in Stralsund eine Anmeldung abgeben wollen, das inzwischen getan haben.“ Viele der Antragssteller im August seien den Standesbeamtinnen namentlich bereits durch immer wieder vorangegangene Telefonate zum Inkrafttreten des SBGG, inhaltlicher Möglichkeiten und zur Verfahrensweise bekannt gewesen. Dies spiegele die Ernsthaftigkeit und den Dringlichkeitswunsch der Betroffenen sehr deutlich wider. In Wismar lagen bis zuletzt 21 Anmeldungen vor, etwas mehr für die Änderung von weiblich zu männlich (10) als umgekehrt.