Spätfrost im April vermieste vielen Obst- und Weinbauern in Sachsen-Anhalt die Ernte. Das Land brachte Hilfen auf den Weg. Wie groß die Schäden sind und wie es nun weitergeht.

Von etwa 150 Obst- und Weinbauunternehmen in Sachsen-Anhalt haben 54, also etwa ein Drittel, Frosthilfen beim Land beantragt. Das teilte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums auf dpa-Nachfrage mit. Zuletzt war die Antragsfrist vom 30. September auf den 14. Oktober verlängert worden, um sicherzustellen, dass die vom Frost betroffenen Betriebe genügend Zeit haben, die Hilfen zu beantragen. Mit Erfolg, denn auch nach der Fristverlängerung seien noch weitere Anträge eingegangen, so die Sprecherin.

„Die bisherige Resonanz zeigt, dass zahlreiche Unternehmen im Obst- und Weinbau durch die Frostschäden erheblich betroffen waren und dringend Unterstützung benötigten“, bilanziert das Ministerium. „Die Zahl an Anträgen verdeutlicht, dass die Entscheidung, ein Soforthilfeprogramm aufzulegen, der richtige Schritt war, um den betroffenen Betrieben in dieser schwierigen Situation schnell und gezielt zu helfen.“

Weinanbaugebiet Saale-Unstrut verzeichnet 71,7 Prozent Ertragseinbußen

Das Landwirtschaftsministerium brachte die Frosthilfen Ende August auf den Weg, nachdem abzusehen war, dass der außergewöhnliche Frost im April der regionalen Weinernte enorm geschadet hat. Laut Statistischem Bundesamt erwarten Winzer in Deutschland für 2024 eine deutlich niedrigere Weinernte als im Vorjahr. Es schätzt im Anbaugebiet Saale-Unstrut 71,7 Prozent Ertragseinbußen im Vergleich zum Vorjahr.

Um diese Verluste auszugleichen, hat das Land Sachsen-Anhalt Finanzhilfen in Höhe von fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bestätigt sich ein Anspruch, müssen die Finanzhilfen von den Obst- und Weinbauern nicht zurückgezahlt werden. Bis Ende des Jahres sollen die Hilfen ausgezahlt werden.