60 Euro pro Person und Semester: So viel sollen Studentinnen und Studenten im Norden nach Plänen des Bildungsministeriums ab 2026 zusätzlich zahlen. Die kritisieren die zusätzliche Belastung stark.

Studierende in Schleswig-Holstein müssen sich langfristig auf einen höheren Semesterbeitrag einstellen. Laut Plänen des Bildungsministeriums soll ab 2026 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 60 Euro pro eingeschriebener Person und Semester erhoben werden. Die Grundfinanzierung der Hochschulen werde so stabil gehalten, sagte eine Sprecherin.

Bei Studentinnen und Studenten trifft der Plan auf Gegenwind. Die zusätzliche Gebühr verschärfe ihre „bereits erhebliche finanzielle Belastung“ weiter, erklärte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. „Es kann nicht sein, dass die Studierenden für die Deckungslücken im Haushalt aufkommen müssen“, sagte das Vorstandmitglied Janina Sinemus. Da mit der Gebühr nicht die Lehre verbessert werde, würden sie „haushoch“ verlieren, sagte sie.

Schleswig-Holstein folgt anderen Bundesländern

Auch der Landesverband der Bildungsgewerkschaft GEW sieht die Pläne des Bildungsministeriums kritisch. Das fehlende Geld nehme die Landesregierung „von den Ärmsten im Hochschulsystem“, denen ohnehin wenig Geld zur Verfügung stehe, erklärte die Co-Landesvorsitzende Franziska Hense. Für Studentinnen und Studenten seien zehn Euro im Monat bereits ein erheblicher Teil ihres Einkommens. „Wer so mit den Sorgen und Nöten von jungen Menschen umgeht, muss sich nicht wundern, wenn Schleswig-Holstein zukünftige Fachkräfte verliert“, sagte Hense.

Mit einer Gebühr für Verwaltungsleistungen folge das Ministerium dem Beispiel von neun anderen Bundesländern, die eine solche Gebühr bereits erheben, sagte die Sprecherin. Zu den Leistungen zählt das Land etwa Exmatrikulationen, die Organisation von Prüfungen sowie Studienberatungen. Mit 60 Euro pro Semester bewege man sich im Ländervergleich dazu im Mittelfeld.