Das juristische Nachspiel des gescheiterten Gießener Verkehrsversuchs hat ein Ende. Der Anfangsverdacht der Untreue hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem gescheiterten Gießener Verkehrsversuch sind eingestellt worden. Im Laufe der umfangreichen und komplexen Untersuchungen habe sich kein hinreichender Tatverdacht einer Straftat ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Gießen am Morgen mit. 

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Gießen hatten seit Ende September vergangenen Jahres gegen den zuständigen Bürgermeister wegen des Anfangsverdachts der Untreue ermittelt. Auslöser war eine Strafanzeige, in der Bürgermeister Alexander Wright (Grüne) zur Last gelegt wurde, den Verkehrsversuch durchgeführt zu haben, obwohl das Verwaltungsgericht Gießen den Versuch am 10. Juli 2023 als rechtswidrig eingestuft hatte. Dadurch habe er der Stadt einen finanziellen Schaden zugefügt, etwa durch höhere Kosten für den Rückbau.

Auch keine Strafbarkeit des Oberbürgermeisters

Die Stadt hatte mit dem Verkehrsversuch ursprünglich darauf gezielt, mehr Platz und Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger zu schaffen. Außerdem sollte das Projekt Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadt sein. 

Geplant war, dass Autos in der mittelhessischen Stadt künftig nur noch die äußeren Fahrspuren des Anlagenrings um die Innenstadt in Einbahnrichtung nutzen können. Die bisherigen Innenspuren sollten dem Fahrrad- und Busverkehr vorbehalten sein. Nachdem Gerichte den Versuch gestoppt hatten, musste die Stadt die aufwändigen Vorbereitungen wieder rückgängig machen. 

Von der Staatsanwaltschaft hieß es, nach Abschluss der Ermittlungen sei klar, dass der Bürgermeister auch nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen aufgrund entsprechender juristischer Beratung noch davon ausging, mit einer Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Vorhaben doch noch rechtskonform realisieren zu können. Insbesondere der Nachweis eines Untreuevorsatzes – also die bewusste und gewollte Verursachung eines Vermögensnachteils – sei nicht zu erbringen gewesen, hieß es. Mangels Verantwortlichkeit für den Verkehrsversuch käme eine Strafbarkeit des Oberbürgermeisters ebenfalls nicht in Betracht. 

Den Angaben zufolge wurden die Ermittlungen, in deren Rahmen unter anderem auch in den Räumlichkeiten der Stadt Gießen diverse Unterlagen und Speichermedien sichergestellt und mehrere Zeugen befragt wurden, bereits Anfang Oktober eingestellt.