Selbst wenn es als Freizeitspaß gedacht ist: Wenn Drohnen durch die Luft surren, amüsiert das längst nicht jeden.

Ein Sonnenbad im eigenen Garten und plötzlich ist da eine Drohne und macht womöglich Aufnahmen: Solche oder ähnliche Szenarien tragen sich auch immer wieder in Thüringen zu. Im laufenden Jahr sind nach Angaben des Innenministeriums 21 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Drohnen erfasst worden. Das sind bereits mehr als im Jahr zuvor, als elf solcher Verstöße registriert worden seien. 

Ein klarer Trend lässt sich den Zahlen aber nicht entnehmen. So wurden im Corona-Jahr 2022 41 solcher Ordnungswidrigkeiten gezählt, im Jahr davor aber gerade mal neun. Auch wenn es sich im Einzelfall um ein Ärgernis für die Betroffenen: Im Vergleich zu tausenden Ordnungswidrigkeiten, die jährlich allein im Straßenverkehr erfasst werden, scheinen die Zahlen bei bekanntgewordenen Drohnen-Verstößen recht überschaubar.

Angezeigt wurden demnach vor allem Fälle, in denen Drohnen ohne Zustimmung von Eigentümern über Wohngrundstücke gesteuert wurden. Die Aufklärung solcher Fälle gestaltet sich als schwierig: Bei etwa der Hälfte der Anzeigen gelten die Verantwortlichen als unbekannt. Eine Verfolgung sei so kaum möglich, hieß es seitens des Ministeriums. Immerhin: Sicherheitsrelevante Vorfälle in Zusammenhang mit Drohnen sind in den vergangenen Jahren nicht erfasst worden.

Polizei setzt selbst auch Drohnen ein

Auch die Landespolizei verfügt über Drohnen. Sie kommen etwa zwecks Lage-Aufklärung zum Einsatz. Wie häufig dies der Fall ist, darüber gibt die Behörde aus taktischen Gründen allerdings keine Auskunft. Auch zur Anzahl und Art der Drohnen im Bestand machte die Polizei keine Angaben. In der Vergangenheit war von acht solcher Fluggeräte die Rede gewesen. Aber: Auch die Thüringer Landespolizei ist am Aufbau eines länderübergreifenden Systems beteiligt, mit dem potenziell gefährliche Drohnen gerade bei Großveranstaltungen abgewehrt werden sollen.

Um Drohnen im Freien fliegen zu lassen, gelten eine ganze Reihe an Vorgaben. In der Regel müssen die „Piloten“ mindestens 16 Jahre alt sein und sich unter bestimmten Voraussetzungen als Drohnen-Betreiber registrieren sowie je nach Drohnengewicht eine Art Führerschein vorweisen können. Zudem dürfen Drohnen über bestimmte Gebiete generell nicht, oder nur mit Genehmigung geflogen werden. So ist es etwa verboten Drohnen über Autobahnen, Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Krankenhäuser und Gefängnisse fliegen zu lassen.