Nach einer tödlichen Messerattacke auf einer Kirmes ist kürzlich ein US-Soldat freigesprochen worden. Kurz nach seiner Festnahme hatte er jedoch eingeräumt, auf das Opfer eingestochen zu haben.

Der in einem Mordprozess vom Militärgericht in Spangdahlem freigesprochene US-Soldat hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft kurz nach seiner Festnahme eine Messerattacke auf das spätere Todesopfer eingeräumt. Er habe behauptet, er habe damit seinem Begleiter helfen wollen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen in Trier mit. Dieser Begleiter – auch ein US-Soldat – sei demnach von dem später getöteten 28-Jährigen attackiert und verletzt worden.

Zu der Tat war es im August 2023 auf der traditionellen Säubrennerkirmes in Wittlich gekommen. Das Opfer, das in einer von ihm gegründeten Sicherheitsfirma arbeitete, war zur Tatzeit privat unterwegs und vermutlich auf dem Heimweg. Der Angriff geschah in der Nähe seiner Haustür. Es hatte einen Streit aus unklarem Grund gegeben.

Der damals Beschuldigte habe in seiner Vernehmung gesagt, es habe ein Gerangel gegeben, bei dem das Tatopfer auf seinem Begleiter gesessen habe, teilte Fritzen weiter mit. Danach soll es zu dem Messerangriff gekommen sein. An der Vernehmung hätten sowohl deutsche Kriminalbeamte als auch Beamte des Office of Special Investigations teilgenommen. Zuvor hatten andere Medien darüber berichtet.

Jury befand Angeklagten nicht schuldig

Vergangenen Freitag war der wegen der tödlichen Messerattacke angeklagte US-Soldat freigesprochen worden. Eine achtköpfige Jury befand den 26-Jährigen in allen Anklagepunkten für nicht schuldig. Dessen Verteidiger hatte zum Prozessauftakt auf nicht schuldig plädiert und behauptet, der Begleiter sei der Täter gewesen. 

Auf Anfrage, warum die Vernehmung des damals Beschuldigten im US-Militärprozess nicht verwertet wurde, teilte die Air Base mit: Die Militärrichterin sei „unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände, die das Gesetz vorschreibt“, zu dem Schluss gekommen, „dass die Aussage des Angeklagten nicht freiwillig war und daher in der Verhandlung nicht als Beweismittel zugelassen werden konnte“. Weitere Angaben gab es nicht.

Die Strafverfolgung war gemäß einem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut noch im August 2023 von den deutschen Behörden an die US-Militärjustiz abgegeben worden. Dies sei geschehen, nachdem die US-Behörden zugesichert hätten, dass gegen den Soldaten die Verhängung einer Todesstrafe nicht in Betracht komme, teilte Fritzen mit.

Zur Rücknahme des Verzichts auf Ausübung der Strafgerichtsbarkeit habe die Staatsanwaltschaft seinerzeit „keinen Anlass gesehen, da nach damaliger Einschätzung keine Zweifel bestanden, dass die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden den Sachverhalt ebenso gründlich ermitteln werden wie deutsche Strafverfolgungsbehörden und das US-amerikanische Strafverfahren ebenso wie ein deutsches Strafverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wird“.