Fernsehzuschauer meldeten sich beim Deutschen Tierschutzbund: TV-Koch Frank Rosin soll Flusskrebsen unnötiges Leid zugefügt haben – ihm droht nun eine empfindliche Strafe.

Er bereitete im Fernsehen eine Lachsroulade mit Flusskrebs-Bouillabaisse und Selleriepüree zu – und sieht sich jetzt mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz konfrontiert. Der Deutsche Tierschutzbund hat nach eigener Darstellung Anzeige gegen Starkoch Frank Rosin erstattet. 

Anzeige wegen Verdachts der Tierquälerei gegen Frank Rosin

Er soll in einer Ausgabe der Sat.1-Show „Wer kocht das Beste für die Gäste?“ „zahlreiche lebende Flusskrebse in einen erhitzten Topf mit heißem Fett geworfen“ haben, so der Verein in einer Mitteilung vom Donnerstag. Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung des Vereins: „Die Tötung von Krebstieren durch Braten ist langwierig und qualvoll und per Gesetz daher ausdrücklich verboten.“ Auch die Lagerung der lebenden Tiere sieht der Tierschutzbund in dem Fall als rechtswidrig an.

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Daher habe der Verein Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen Rosin erstattet (der stern berichtete). Der TV-Koch äußerte sich bislang noch nicht zu dem Vorwurf, auch eine Bestätigung der Behörden über den Eingang der Anzeige steht noch aus. Zudem gilt die Unschuldsvermutung.

Doch was sagt das Gesetz? Welche Konsequenzen würden Rosin im äußersten Fall drohgen? Antworten gibt das Tierschutzgesetz. In Paragraf 18 Absatz 2 heißt es zunächst: „Ordnungswidrig handelt auch, wer (…) einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.“ Im selben Paragrafen ist auch die mögliche Folge festgelegt: eine Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro

Fälle, bei denen Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet oder gequält werden, sehen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Krebse zählen jedoch zu den wirbellosen Tieren.

Frank Rosin ist nicht der einzige Promi, der sich Vorwürfen von Tierschützern ausgesetzt sieht. Erst kürzlich stellte die Tierschutzorganisation Peta nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Prinz Marcus von Anhalt. In einem Video war zu sehen, wie er eine Schildkröte mit einem Fußball abschießt.

Quellen: „Joyn“, Deutscher Tierschutzbund, Tierschutzgesetz