Nach einem Messerangriff auf eine Nachbarfamilie geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte unter Schizophrenie leidet. Er soll in die Psychiatrie. Das Verfahren beginnt nun.

Mehr als sieben Monate nach einem tödlichen Messerangriff auf eine Nachbarfamilie beginnt am Freitag (18. Oktober) ein Sicherungsverfahren gegen einen psychisch kranken Mann am Landgericht Ulm. Der Beschuldigte soll im März 2024 in Ulm seinen 59-jährigen Nachbarn mit einem Messer getötet und die Ehefrau sowie eine Tochter des Getöteten mit dem Messer verletzt haben. 

Vorwurf der Anklagebehörde 

Die Anklage wirft dem mutmaßlichen Täter unter anderem Mord aus niedrigen Beweggründen und versuchten Mord vor. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aufgrund einer akuten Episode seiner Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sein dürfte. Da von ihm in diesem Zustand eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, wird seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angestrebt. Der Mann ist seit dem Vorfall in der Psychiatrie. 

Er sei am 10. März in seinem Wahn davon ausgegangen, dass seine Nachbarn seinen Sohn getötet hätten, was er habe rächen wollen. Tatsächlich war seinem Sohn aber nichts geschehen. In seinem Racheplan habe sich der Beschuldigte mit einem Messer bewaffnet zur Wohnung seiner Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus in Ulm begeben, um dort die Person, welche ihm die Türe öffnen würde, sofort zu töten.

Messerstiche auf drei Personen

Als ihm die 58 Jahre alte Nachbarin geöffnet habe, habe er dieser zahlreiche und auch lebensbedrohliche Stich- und Schnittverletzungen am Hals zugefügt. Der Beschuldigte sei dann davon ausgegangen, dass die Nachbarin aufgrund der erlittenen Verletzungen sterben würde. Dann sei er in das Schlafzimmer der Familie gegangen. Dort habe er mit seinem Messer massiv auf seinen 59 Jahre alten Nachbarn eingestochen. 

Aufgrund verschiedener Verletzungen im Bereich des Halses und im Armbereich verblutete das Opfer kurze Zeit später und starb. Später soll der Mann noch auf die 16 Jahre alte Tochter der Nachbarsfamilie eingestochen haben. Sie habe erhebliche Gesichtsverletzung erlitten. Weil sie ihn anflehte und anschrie habe er aber von ihr abgelassen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Für den Prozess sind bis Mitte Dezember fünf Verhandlungstage anberaumt. Mehrere Zeugen und ein Sachverständiger sind geladen.