Ihr „überschießendes Geständnis“ wirkt sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erheblich strafmildernd aus. Dennoch wiegt das Gewicht der Taten der 33-Jährigen schwer.

Wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Verletzung der Fürsorgepflicht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) eine 33-Jährige zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das milde Urteil begründete das Gericht unter anderem damit, dass die Frau der IS-Ideologie glaubhaft abgeschworen habe. 

Die Eltern von Zuhal A. stammen aus Afghanistan, sie selbst ist deutsche Staatsbürgerin. Sie heiratete einen zum Islam konvertierten Deutschen. 2011 schloss sich das Paar mit der zweijährigen Tochter und dem zweimonatigen Sohn der Islamischen Bewegung Usbekistan an, in der auch ihr Bruder aktiv war. Nachdem ihr Mann bei einem Drohnenangriff amerikanischer Streitkräfte gestorben war, wurde sie mit einem viel älteren Kämpfer verheiratet und bekam ein drittes Kind.

Arbeit im „Märtyrerbüro“

Sie floh aus der von Gewalt geprägten Zwangsehe, heiratete zum dritten Mal und reiste, schwanger mit Kind vier, 2014 nach Syrien, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Dort versprach sie sich, so das Gericht, „das islamische und gottgefällige Leben, das ihrer Ansicht nach in Deutschland nicht möglich war“. Die konkrete Gefahr für ihre Kinder habe sie dafür bewusst in Kauf genommen.

Mit ihrem Mann arbeitete sie in einem sogenannten „Märtyrerbüro“. 2019 ergab sie sich nach der Flucht durch ein Kampfgebiet mit den Kindern der kurdischen Volksverteidigung. Danach lebte sie mit ihren Kindern „unter schwierigen Bedingungen“ im Lager al-Hawl in Nordsyrien. 2022 wurde sie nach Deutschland zurückgeholt und festgenommen. 

„Überschießendes Geständnis“

„Trotz des Gewichts der Taten“, so das Gericht, habe die Kammer erheblich zugunsten der Angeklagten entschieden. Ihr „überschießendes Geständnis“ habe Tatsachen offenbart, die den Ermittlungen verschlossen geblieben seien. Sie habe sich glaubhaft von der IS-Ideologie losgesagt. Dazu habe auch die Zeit in dem syrischen Lager beigetragen.

Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem alle Seiten einen Rechtsmittelverzicht erklärt haben.