Das Landgericht München hat drei Angeklagte unter anderem wegen Geldwäsche zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Wegen millionenschwerer Geldwäsche und anderer Taten hat das Landgericht München I zwei Männer und eine Frau zu Haftstrafen von sieben Jahren, vier Jahren und neun Monaten sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Insgesamt sei eine Summe von 33 Millionen Euro über ein System von Firmen aus Russland über Zypern nach München und von dort weiter an andere Firmen unter anderem in Panama, Ecuador oder den USA geflossen, erklärte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Die beiden Männer, die laut Urteil Gesellschafter und Geschäftsführer der beteiligten Münchner Firmen waren, erhielten dabei die höheren Strafen; die Frau, die Buchhalterin bei einer Steuerkanzlei war, die für die beiden Unternehmen tätig war, die niedrigste. Sie soll in die Erstellung von 238 Scheinrechnungen eingebunden gewesen sein, die die Geldströme über die beiden Firmen tarnten. 

Das Gericht ging bei seiner Strafzumessung von einer erheblichen kriminellen Energie aus – insbesondere bei den beiden Männern. Im Verfahren sei es nur um die Spitze eines Eisbergs gegangen, die Angeklagten hätten im großen Stil Gelder am Staat vorbeigeschleust.