Der Präsident des Zentralrats der Juden fordert von der Justiz mehr Härte im Umgang mit Antisemitismus. Der Richterbund verteidigt sich. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt stellt eigene Forderungen.

Der Deutsche Richterbund hat die Kritik des Zentralrats der Juden am Umgang der Justiz mit Antisemitismus zurückgewiesen. „Die Justiz verfolgt im Kampf gegen Antisemitismus bereits seit vielen Jahren eine Null-Toleranz-Linie“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte am Montag einen aus seiner Sicht zu milden Umgang der Gerichte mit antisemitischen Straftaten kritisiert. Er forderte härtere Urteile. Ihn erschrecke, dass immer die entlastenden Argumente gesucht würden, hatte Schuster gesagt. Die Fluchterfahrung eines Täters oder eine schwere Kindheit werde berücksichtigt, nicht aber, wie es den Geschädigten gehe.Gaza Unis 19:42

Rebehn sagte, die Gerichte hätten alle belastenden, aber auch mögliche entlastende Umstände zu würdigen. „Das ist die gesetzliche Aufgabe des Richters im Strafprozess und hat nichts mit Nachsicht oder Milde zu tun.“

Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten würden generell mit höchster Priorität geführt. «Insbesondere stellen die Staatsanwaltschaften Verfahren wegen antisemitischer Straftaten grundsätzlich nicht wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage ein, sondern bringen jeden Fall bei hinreichendem Tatverdacht zur Anklage», betonte Rebehn.

Antisemitismus: CSU unterstützt Schuster-Forderung

Unterstützung bekam Schuster von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Er sei überzeugt, dass die Mindeststrafen für antisemitische Straftaten angepasst werden müssten. «Wer gegen Israel hetzt, der muss mit einer sechsmonatigen Mindeststrafe rechnen können», forderte Dobrindt am Dienstag. Denn bei einem antisemitischen Motiv sei grundsätzlich von einem schweren Fall der Volksverhetzung auszugehen.

Aus seiner Sicht sollte es zudem möglich sein, Menschen, die antisemitische Straftaten verübten, den deutschen Pass zu entziehen, falls sie neben der deutschen noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen.