Für die Abschiebung eines Salafisten-Predigers in den Kosovo fehlt nach einem Gerichtsurteil die rechtliche Grundlage. Nach einer Beschwerde sind jetzt die obersten NRW-Verwaltungsrichter am Zug.

Nach dem Verbot der Abschiebung eines Salafisten-Predigers in den Kosovo hat die Stadt Bonn Beschwerde gegen die Entscheidung am Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Nach Angaben einer Sprecherin ist die Beschwerde am Freitag in Münster eingegangen. Wann das OVG in der Sache entscheiden werde, sei offen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte Anfang Oktober die Abschiebung des Predigers aus Bonn vorerst verboten und einem Eilantrag stattgegeben.

Das Gericht in der Vorinstanz hatte bemängelt, dass die Stadt keine ausreichenden Belege dafür vorgelegt habe, dass der Prediger eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle. Allein Propaganda für den Salafismus – eine radikale Strömung im Islam – reiche nicht aus. 

Der Mann sitzt seit Anfang September in Abschiebehaft. Die Stadt Bonn hatte ihm unter anderem vorgeworfen, Hasspropaganda im Internet verbreitet zu haben. Das Gericht konnte aber aufgrund der vorgelegten Beweismittel nicht erkennen, dass der Mann über die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus den demokratischen Rechtsstaat angreife.