Große Missbrauchsfälle wie in Lüdge oder Münster haben in den vergangenen Jahren Nordrhein-Westfalen erschüttert. Die Kinderrechte sollen jetzt weiter gestärkt werden.

In Nordrhein-Westfalen soll es bald einen unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung beschlossen, wie das Kinder-, Jugend- und Familienministerium mitteilte. Das Gesetz soll kommende Woche im Plenum eingebracht werden.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen habe höchste Priorität, denn alle Formen der Gewalt, insbesondere die sexualisierte Gewalt, hätten weitreichende Folgen für das gesamte Leben, hieß es weiter. Mit der Stelle des oder der Kinderschutzbeauftragten sollten die Kinderrechte gefördert und gestärkt werden. Der oder die Beauftragte soll Ansprechperson für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche sowie für deren Angehörigen und weitere im Kinderschutz tätige Personen sein. 

Professur für Kinderrechte

Außerdem will die schwarz-grüne Landesregierung eine neue Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW einrichten, um an einer Hochschule des Landes Forschung und Lehre sowie den wissenschaftlichen Dialog zu diesen Themen zu stärken. Der Austausch über Kinderschutzthemen soll in relevanten Studiengängen weiter gefördert und das Wissen in die Breite der Gesellschaft getragen werden. Staatliche und staatlich refinanzierte Hochschulen für angewandte Wissenschaften können bis zum 25. Oktober entsprechende Konzepte einreichen.

Lehren aus Missbrauchsskandalen

Die Schaffung der Stelle eines Kinderschutzbeauftragten ist eine weitere Reaktion auf jahrelang unentdeckte große Missbrauchskomplexe wie in Lügde, Münster und Bergisch Gladbach. Die Fälle hatten in NRW für Entsetzen gesorgt. CDU und Grüne setzen mit der oder dem Kinderschutzbeauftragten ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag um. Als Lehre aus den Missbrauchsskandalen war in NRW auch bereits ein Kinderschutzgesetz verabschiedet worden. Kinderschutzbeauftragte gibt es auch in einigen anderen Bundesländern.