Nachdem ein Heizungsinstallateur eine Holzverkleidung entfernt, nisten dort Waschbären. Das Landgericht Frankfurt hat die Klage des Hauseigentümers gegen den Betrieb abgewiesen.

Ein Heizungs- und Sanitärbetrieb haftet nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts nicht für die Einnistung einer Waschbärenfamilie in einem Wohnhaus im Taunus. Dies urteilte die 2. Zivilkammer. Der Sanitärbetrieb war im Winter vom Hauseigentümer beauftragt worden, da eine Wasserleitung an der Außenseite seines Hauses eingefroren war. Um den Schaden zu beheben, öffnete der Installateur auch eine Holzverkleidung, welche er nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr verschloss (Aktenzeichen 2-02 O 578/23).

Etwa zwei Monate später bemerkte der Hauseigentümer Kratzgeräusche auf dem Dach: Waschbären hatten sich eingenistet. Der Heizungsinstallateur verschloss die Holzverkleidung auf Anfrage des Hauseigentümers provisorisch. Wegen zunehmender Kratzgeräusche kam im Sommer ein Kammerjäger zum Einsatz. „Es kamen vier junge Waschbären und ein Muttertier zum Vorschein, die mit einer Lebendfalle eingefangen wurden“, teilte das Landgericht mit. 

Der Hauseigentümer forderte Ersatz für die Kosten des Kammerjägers und eines Schreiners, den er zum fachgerechten Verschließen der Holzverkleidung rief. Insgesamt belief sich die Forderung auf rund 6.750 Euro. 

Die Kammer wies die Klage ab, da die Anbringung der Holzverkleidung keine Aufgabe des Heizungsinstallateurs gewesen sei. Arbeiten mit Holz fielen demnach in den Bereich eines Schreiners. Das Urteil vom 17. Mai 2024 ist rechtskräftig.