Drei Jahre nach der Pannenwahl will Landeswahlleiter Stephan Bröchler die Reformen weiter voranbringen. Er hofft auf die nötige Unterstützung der Landespolitik.

Landeswahlleiter Stephan Bröchler drängt auf weitere Schritte bei der Reform der Wahlorganisation in Berlin. „Die Reformen sind noch nicht abgeschlossen“, sagte Bröchler der Deutschen Presse-Agentur, der sein Amt am 1. Oktober vor zwei Jahren angetreten hat. 

Bei der Wahl zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 war es zu zahlreichen schwerwiegenden Pannen gekommen. Die Wahl zum Landesparlament musste komplett, die zum Bundestag in Teilen von Berlin wiederholt werden. Eine Expertenkommission empfahl umfassende Reformen bei der Wahlorganisation. 

Das Landeswahlamt ist gestartet

„Ich würde sagen, wir haben die Hälfte des Reformprozesses geschafft“, lautet Bröchlers Zwischenfazit. Die erste Phase der Reformen habe sich auf Themen konzentriert, wie sich ausreichend Wahlurnen und Stimmzettel garantieren oder wie sich Schulungen für Wahlhelfer und auch die Krisenkommunikation verbessern lassen. Dann sei es um die Schaffung eines Landeswahlamtes und die Einrichtung von festen Stellen in den Bezirkswahlämtern gegangen. 

Phase eins sei weitgehend abgeschlossen. „Jetzt sind wir in der zweiten Phase“, so der Landeswahlleiter. Nach der Empfehlung der Expertenkommission, die die Wahlpannen von 2021 analysiert hatte, gehört zu den wichtigen noch anstehenden Aufgaben, die Rechte des Landeswahlleiters zu stärken. 

Bröchler fordert Änderungen am Landeswahlgesetz

Bröchler hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, er sei ein „König ohne Land“. Und daran habe sich bisher nichts geändert. „Nach dem geltenden Landeswahlgesetz habe ich die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, aber unterm Strich keine Durchgriffsrechte“, erläuterte er.

„Ich könnte zum Beispiel gegenüber über dem Landeswahlamt nur sagen: „Ich möchte das.“ Aber ich kann nichts anordnen.“ Das zu ändern, ist aus seiner Sicht überfällig. „Das muss ins Landeswahlgesetz“, fordert Bröchler. „Ich würde mir wünschen, dass das Gesetz bis Ende des Jahres beschlossen wird. In welchen Konstellationen auch immer“, sagte er. 

„Die beste Konstellation wäre natürlich, dass alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien sagen, das ist das Landeswahlgesetz, das wir wollen.“ Aber es gehe natürlich auch mit der Mehrheit der Koalition. „Wichtig ist nur, dass dieses Gesetz kommt.“ 

Reformen sollen 2026 abgeschlossen sein

Sinnvoll ist aus Bröchlers Sicht auch ein Vorspracherecht des Landeswahlleiters gegenüber dem Innensenator oder der Innensenatorin und dem Regierenden Bürgermeister. „Das würde ich mir wünschen, dass wir das im Landeswahlgesetz verankern“, sagte er. Derzeit funktioniere die Kommunikation sehr gut. Aber das könne sich in Zukunft abhängig nicht zuletzt vom politischen Personal auch ändern. „Deshalb wäre es wichtig, dass man das auch ins Gesetz schreibt.“

Für Bröchler ist das Ziel klar: „Wir wollen die Reformen bis zur nächsten Abgeordnetenhauswahl 2026 abgeschlossen haben. Und dafür kämpfe ich. Das halte ich aber auch für realistisch.“ Das Landeswahlamt sei inzwischen eingerichtet mit zunächst drei zusätzlichen Stellen. Eine weitere komme 2025, so der Landeswahlleiter. 

Bei den Bezirkswahlämtern, die jeweils drei Stellen bekommen sollen, laufe die Besetzung. Noch im dritten Quartal sollen rund 20 der 36 Stellen besetzt sein, sagte Bröchler.  „Und der Rest bis Ende des Jahres.“ Aus seiner Sicht ein wichtiger Schritt: „Wir können beim Landeswahlamt vorangehen, aber wenn sich bei den Bezirken nichts tut, kommen wir in Berlin nicht weiter“, betonte er. „Wir brauchen diesen Gleichklang.“