In Bad Gandersheim am Rande des Harzes müssen die Menschen erneut einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin wählen. Schon jetzt steht fest, wer nicht auf dem Wahlzettel stehen wird.

Zu der durch ein Gerichtsurteil notwendig gewordenen neuen Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim tritt Amtsinhaberin Franziska Schwarz nicht wieder an. Sie selbst werde aus Altersgründen nicht erneut kandidieren, teilte die SPD-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa auf Nachfrage mit und bestätigte damit einen Bericht des NDR. Die Neuwahl werde für den 8. Dezember angepeilt, darüber werde der Rat am Donnerstag (26. September) entscheiden, schrieb Schwarz. An diesem Tag ende ihre Amtszeit. Dem NDR sagte sie, sie werde im kommenden Jahr 68 Jahre alt.

Anfang März hatte das Verwaltungsgericht Göttingen den Stadtrat in einem Urteil dazu verpflichtet, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Schwarz habe in den letzten Wochen des Wahlkampfs 2021 ihre Neutralitätspflicht verletzt, hieß es zur Begründung. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnte eine Berufung dazu mit Beschluss von vergangener Woche ab. Regulär sollte die nächste Kommunalwahl in der Stadt am Harzrand erst 2026 stattfinden.

In einer persönlichen Stellungnahme, die auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht wurde, schrieb Schwarz, sie sei von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts enttäuscht. „Die Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen wird durch das Oberverwaltungsgericht vertan.“

Schwarz: Wurde persönlich bekämpft

Schwarz war seit 2014 Bürgermeisterin der Kurstadt. Sie blickt in ihrer Stellungnahme auf ihre Amtszeit zurück: Von der ersten Minute an hätten es einige nicht ertragen, dass eine Frau, noch dazu eine Sozialdemokratin, an der Spitze der Stadt gestanden habe. 

„Bekämpft wurden nicht nur Vorhaben und Entscheidungen für die Stadt. Bekämpft wurde auch ich persönlich, mit Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen, unzähligen Beleidigungen und Diffamierungen sowohl in öffentlichen Sitzungen als auch in Schriftsätzen und nicht zuletzt den „sozialen Medien““, schreibt Schwarz. Geholfen im Umgang mit offenkundigem Hass hätten ihr unter anderem die Menschen, die sie gewählt hätten. 

Verfahren über Gartenzaun-Gespräche

In dem Verfahren am Verwaltungsgericht Göttingen ging es um sogenannte Gespräche über den Gartenzaun, bei denen Schwarz als Bürgermeisterin alle 15 Ortschaften besuchte. Sie sei dabei nicht „offen als Privatperson und Wahlkämpferin in eigener Sache aufgetreten“, begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Zudem seien „erkennbar wahlkampfrelevante Themen zum Gegenstand gemacht“ worden. Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation.

Schwarz pochte nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts darauf, dass es sich bei den Gesprächen um rein dienstliche Termine als Bürgermeisterin gehandelt habe. „Mit dem Urteil sehe ich meine Arbeit und meine Reputation als Bürgermeisterin in einer Weise beschädigt, die ich so nicht stehen lassen will“, sagte Schwarz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.