Auch wenn der Winter bei spätsommerlichen Temperaturen noch fern scheint, rät Haus & Grund ans Heizen zu denken. Denn am Jahresende läuft eine Übergangsrist für Ofenbesitzer aus.

Ab 2025 gelten strengere Grenzwerte für Kaminöfen. Bis zum Jahresende müssten daher etliche ältere Kaminöfen modernisiert oder ausgetauscht werden, sagte Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. 14 bis 29 Jahre alte Kaminöfen müssten ab dem 1. Januar 2025 strengere Abgaswerte erfüllen. Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert und zugelassen wurden, dürften ab dann maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen. „Ist der Ausstoß größer, ist der Ofen buchstäblich aus und sein Betrieb illegal“, betonte er.

Die entsprechende Bundesverordnung war 2010 in Kraft getreten und setzte die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für alle Öfen herab, die feste Brennstoffe wie Holz verfeuern. Es galten jedoch Übergangsfristen.

Rund 200.000 Anlagen in Hessen halten Grenzwerte nicht ein

Nach Angaben des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks halten aktuell 1,9 Millionen sogenannte Einzelraumfeuerstätten in Privathaushalten bundesweit und rund 200.000 in Hessen die ab 2025 gültigen Grenzwerte nicht ein. „Spätestens jetzt sollten Eigentümer von Öfen oder Kaminen prüfen, ob sie betroffen sind, und dann sorgfältig durchrechnen, ob sich das Nachrüsten lohnt“, rät Ehrhardt. Denn für die weitere Nutzung nicht nachgerüsteter Kaminöfen könnten schlimmstenfalls Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wer das Alter seines Gerätes nicht kenne, könne mithilfe des Typenschildes auf der Rückseite Informationen über Abgaswerte, Geräteeigenschaften und Emissionsdaten in der Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik in Erfahrung bringen. Fehle auch das Typenschild, könne der Schornsteinfeger die Werte ermitteln.

Schornsteinfeger informiert bei Nichteinhaltung die Behörden

Der legt die Kaminöfen nicht still, erklärte Steffen Kircher vom Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen. Die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger weise betroffene Eigentümer zunächst darauf hin, dass sie tätig werden müssten. „Bleibt dann eine Reaktion aus, meldet er oder sie es der zuständigen Behörde.“ Aufgrund der Beratungstätigkeit der Schornsteinfeger herrsche bei den Betreibern eine hohe Bereitschaft, die Anlage vorzeitig unter den Umweltgesichtspunkten zu tauschen, so Kircher.