Die Staatsanwaltschaft wirft einem Pfleger vor, eine Patientin getötet zu haben. Er soll sie mehrfach von einem Beatmungsgerät getrennt haben. Der 45-Jährige weist die Vorwürfe zurück.

Vor dem Landgericht Koblenz hat ein Mordprozess gegen einen Krankenpfleger begonnen, der eine Patientin umgebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-Jährigen vor, seine schwer kranke Patientin in ihrem Wohnhaus in Winningen (Landkreis Mayen-Koblenz) heimtückisch getötet zu haben. Der Krankenpfleger habe die Patientin in der Nacht ihres Todes 21 Mal von ihrem Beatmungsgerät getrennt, sagte eine Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage. Dies führte demnach zu ihrem Tod. 

Entgegen vorheriger Anweisungen habe er die Frau ohne Hilfe einer zweiten Pflegekraft aus dem Rollstuhl gehoben. Daraufhin habe er sie in eine für ihren Gesundheitszustand lebensgefährliche, waagerechte Position gelegt. Die Frau war laut Staatsanwaltschaft eine ALS-Patientin im fortgeschrittenen Stadium, vollständig gelähmt und konnte selbstständig nicht atmen. Sie konnte demnach lediglich über ihre Augen kommunizieren, bediente damit einen Computer zur Kommunikation. ALS (amyotrophe Lateralsklerose) ist eine unheilbare, degenerative Krankheit des Nervensystems.

Angeklagter weist Vorwürfe von sich

„Die Vorwürfe sind total aus der Luft gegriffen“, sagte der 45-jährige Angeklagte. „Ich komme mir vor, wie im falschen Film.“ Die Patientin habe er nur kurzzeitig für eine Behandlung waagerecht hingelegt, sagte er. Trennungen vom Beatmungsgerät seien ebenfalls zur Behandlung erfolgt. 

Am Morgen, zum Ende seines Nachtdienstes, habe er gemerkt, dass ihr Atemschlauch abgetrennt war, sich aber nicht erklären können, weshalb. Die Patientin habe er daraufhin überprüft und seiner Sicht lebendig an die folgende Pflegeschicht übergeben. Laut Staatsanwaltschaft war die Frau am frühen Morgen 17 Minuten lang von ihrem Beatmungsgerät getrennt gewesen, was schließlich zu ihrem Tod geführt habe.

Ein Zeuge, damals Mitarbeiter der anliegenden Sektkellerei, gab an, dass die Pflegerin des Tagesdienstes die Frau auf dem Rücken liegend vorgefunden hatte. Er sei an dem Morgen vor Ort gewesen, und habe beobachtet, wie sie ihn konfrontierte, und beschuldigte, die Patientin umgebracht zu haben. 

45-Jähriger vor Ort festgenommen

Nach dem Fund der Toten kontaktierte der Betreiber der Kellerei die Polizei, sagte eine als Zeugin geladene Polizeibeamte. Dieser habe zudem angegeben, dass der Angeklagte eine Geldkassette gestohlen haben soll. Daraufhin wurde der 45-Jährige vor Ort festgenommen. Der Angeklagte gab an, den Diebstahl von Weinflaschen und Kleingeld in einem separaten Verfahren eingeräumt zu haben.

Bis zu einem Urteil gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Das Verfahren wird am Dienstag fortgesetzt.