Im August 2022 kleben sich zwei junge Menschen an den Rahmen eines berühmten Dresdner Gemäldes. Sie werden verurteilt – und der Freistaat will Schadenersatz.
Die beiden wegen der Klebe-Attacke auf die „Sixtinische Madonna“ in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden Verurteilten leisten Schadenersatz. Sie stimmten in dem vom Freistaat angestrengten Verfahren bei einer Zivilkammer am Landgericht Dresden überraschend einem Vergleich zu. Danach müssen sie bis zum 1. März 2025 eine Summe von 5.500 Euro zahlen. Zudem akzeptierten sie, dass der Anspruch aus einer „vorsätzlichen strafbaren Handlung“ resultiert und verpflichteten sich, künftig an keiner derartigen Aktion teilzunehmen, bei der die staatliche Kunst beschädigt werden könnte.
Der Freistaat hatte die 23-Jährige und den 24-Jährigen ursprünglich auf die Zahlung von knapp 10.400 Euro wegen der Reparaturkosten sowie entgangene Einnahmen aufgrund der nötigen Schließung des Museums verklagt. Das hielt der Zivilrichter für zu hoch – viele der von der Aktion betroffenen Unbeteiligten hätten den Museumsbesuch sicherlich nachgeholt – und schlug einen Vergleich vor. Die Parteien einigten sich am Ende auf 1.000 Euro mehr. Bis Ende Oktober kann das noch widerrufen werden.
Rahmen des Meisterwerks beschädigt
Die beiden Beschuldigten gaben im Strafprozess vor drei Monaten am Amtsgericht Dresden die Tat vom 23. August 2022 zu. Mit der Aktion wollten sie nach eigenen Angaben ein Bewusstsein für den Klimawandel und dessen Auswirkungen schaffen. Sie wurden Mitte Juni wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu je 600 Euro Geldstrafe verurteilt – bisher nicht rechtskräftig.
Die junge Frau und ihr Begleiter befestigten je eine Hand mit Sekundenkleber am Rahmen des berühmten Altargemäldes von Raffael aus dem 16. Jahrhundert. Nach der Räumung des Museums der Staatlichen Kunstsammlungen, das für den Rest des Tages geschlossen blieb, löste ein Restaurator sie wieder ab.