SPD und FDP klagen in Schleswig-Holstein gegen den Haushalt 2024. Gleichzeitig soll bald der Entwurf für 2025 vorgestellt werden. Der Bund der Steuerzahler hat dazu genaue Vorstellungen.
Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein fordert die Einhaltung der Schuldenbremse als oberste Priorität bei der Haushaltsaufstellung. Denn nur sie garantiere finanzpolitische Nachhaltigkeit und damit die Handlungsfähigkeit zukünftiger Generationen, teilte der Landesverband mit.
Die bisherige Politik, alle Probleme mit mehr Geld und zusätzlichen Stellen lösen zu wollen, lasse sich nicht mehr fortsetzen, hieß es. Es sei eine Zeitenwende in der Finanzpolitik notwendig. So dürften etwa Notkredite nur für die Bewältigung von Notlagen, die durch die Politik nicht beeinflussbar sind, verwendet werden.
Ebenso forderte der Bund der Steuerzahler eine verfassungsgemäße Haushaltspolitik, in der Haushaltsrisiken nicht in Schatten- oder Nebenhaushalte verschoben werden. Zudem dürften Rücklagen nur Zwecken zugutekommen, für die sie angespart worden sind.
Klage gegen den Haushalt 2024
Anfang September hatten FDP und SPD Klage gegen den Haushalt für 2024 eingelegt. Die Klage richtete sich in erster Linie gegen die Bewilligung der Notlagenkredite. So werden die Corona-Notsituation, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Sturmflut vom vergangenen Oktober als Notlagen herangeführt.
Beide Parteien sehen alle drei Notlagenkredite des Haushalts als verfassungswidrig an. Zwar hätten Notkredite gerade in Krisenzeiten den Staat handlungsfähig gemacht, dennoch müssten diese im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen, sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli bei der Vorstellung der Klage.
Doch neben dem Haushalt 2024 wird auch schon über den Haushalt im kommenden Jahr gesprochen. So beabsichtigt die schwarz-grüne Landesregierung noch im September, einen Entwurf für 2025 vorzustellen.