Lehrer an staatlichen Schulen können Zuschläge bekommen, wenn sie etwa im ländlichen Raum unterrichten. Vertreter der freien Schulen fühlen sich dadurch benachteiligt – und haben einen Vorschlag.

Im Kampf um geeignete Lehrer sehen sich freie Schulen gegenüber staatlichen Bildungseinrichtungen wegen der dort möglichen Zuschläge im Hintertreffen. Die Träger berichteten „von spürbaren Sogwirkungen durch die Sonderzuschläge“, heißt es in einem Brief der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger an das Thüringer Bildungsministerium. Dieser liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. 

Dadurch seien „die freien Schulträger im Bereich der Personalanwerbung zusätzlich benachteiligt“, heißt es weiter. Anders als das Land als Träger der staatlichen Schulen verfügten die freien Schulträger nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen, um ihren Pädagogen vergleichbare Zuschläge anbieten zu können. Sie sehen sich zusätzlich benachteiligt, weil Lehrer in Thüringen seit einigen Jahren wieder verbeamtet werden. An freien Schulen sind Pädagogen in der Regel angestellt.

Zehn Prozent mehr Geld möglich

Das Land gewährt seit 2022 neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrern fünf Jahre lang zehn Prozent der für sie gültigen Einstiegsbesoldung als Sonderzuschlag, wenn sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen: Bedarfsfach, Bedarfsregion oder Bedarfsschulart.

Als Bedarfsregion gilt der gesamte Freistaat mit Ausnahme von Erfurt, Weimar und Jena sowie die an diese Städte direkt anschließenden Landkreise. Als Bedarfsfächer gelten nach Angaben des Bildungsministeriums etwa Physik, Biologie, Informatik, Englisch, Sport und Kunst – sofern diese Fächer nicht an einer Grundschule unterrichtet werden. 

Ziel: keine Zuschläge nach Wechsel von freier Schule

Die Landesarbeitsgemeinschaft will nun erreichen, dass solche Zuschläge in Zukunft nicht mehr gewährt werden, wenn die Lehrkräfte zuvor an freien Schulen im Einsatz waren, wie es in dem Schreiben heißt. So sei der Wechsel von Lehrern von freien Schulen an staatliche Schulen weiterhin grundsätzlich möglich, während eine wettbewerbsverzerrende Sogwirkung der steuerfinanzierten Sonderzuschläge ausgeschlossen werden könne. „Vom Thüringer Bildungsministerium erwarten wir, dass die Behebung des Lehrkräftemangels an staatlichen Schulen nicht durch steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung zulasten der freien Schulen realisiert wird.“

Bislang wenige Zuschläge ausgezahlt

Aktuelle Zahlen des Bildungsministeriums zeigen ohnehin, dass sich zuletzt nur wenige Thüringer Pädagogen durch die Zahlung von Sonderzuschlägen beispielsweise in Regionen mit großem Lehrermangel haben locken lassen. Im laufenden Jahr seien solche Zahlungen für 106 Beamte gewährt worden, hieß es jüngst in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Franziska Baum. Im vergangenen Jahr sei das Geld für 209 verbeamtete Lehrer bewilligt worden. „In einem Fall wurde der Sonderzuschlag zur Verhinderung von Abwanderung gezahlt, in fünf Fällen im Zuge von Lehrertauschverfahren, in den übrigen Fällen bei Neueinstellung“, schrieb das Ministerium an Baum.

Vielmehr scheinen die Zuschläge eher Mitnahmeeffekte auszulösen: Sie werden oft an Lehrer gezahlt, die etwa wegen familiärer Bindungen ohnehin im ländlichen Raum unterrichtet hätten. Der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbandes, Tim Reukauf, hatte die Zuschläge aus genau diesem Grund vor wenigen Wochen ebenfalls kritisiert. „Es ist nicht so, dass diese Zuschläge in Lehrerzimmern gefeiert werden.“ Während neu in den Schuldienst eingestellte Lehrer mehr Geld bekämen, erhielten diejenigen, die teilweise schon seit Jahrzehnten an Schulen im ländlichen Raum unterrichteten, kein zusätzliches Geld. „Die Kernmannschaft wird so eher nicht entlastet“, sagte Reukauf.