Immer wieder fordern die Kommunen in Sachsen-Anhalt mehr Geld vom Land. Ihre Planung ist häufig vorsichtig, die Jahresergebnisse sehen am Ende oft besser aus als erwartet.

Bei der Einschätzung ihrer finanziellen Lage gibt es bei den Landkreisen in Sachsen-Anhalt teils deutliche Abweichungen zwischen der Planung und dem tatsächlich erzielten Jahresergebnis. Das geht aus einer Aufstellung des Innenministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach prognostizierten viele Landkreise in den vergangenen zehn Jahren häufiger einen negativen Abschluss, erzielten am Jahresende letztlich aber ein positives Ergebnis.

Teilweise gab es Abweichungen in zweistelliger Millionenhöhe zwischen Plan und Ergebnis, so etwa mehrfach im Landkreis Harz, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und im Salzlandkreis.

Landkreistag: 2023 anders verlaufen als Vorjahre

Der Landkreistag bestätigte Abweichungen auf Anfrage. Dafür gebe es verschiedene Gründe, sagte Geschäftsführerin Ariane Berger. Ausgaben könnten etwa wegen nicht besetzter Stellen geringer ausfallen, teilweise würden Investitionen in Infrastrukturprojekte verschoben.

Doch Berger betont, dass sich die Finanzsituation inzwischen verschärft hat. Das Jahr 2023 scheine gravierend anders als die Vorjahre verlaufen zu sein, sagte sie. Während die Landkreise das Haushaltsjahr 2022 noch mit einem positiven Saldo beendet hätten, schlossen sie das Haushaltsjahr 2023 mit einem Defizit von 77,6 Millionen Euro ab, so Berger.

Ausstieg aus dem Deutschlandticket?

Sachsen-Anhalts Landräte hatten zuletzt sogar mit einem Ausstieg aus dem Deutschlandticket gedroht und eine Unterfinanzierung beklagt. Die Landesregierung treibe die Landkreise „weiter in den Schuldenturm“, hieß es.

Die Landkreise verfügen nicht über eigene Steuereinnahmen, sie sind auf Zuweisungen des Landes und eine Umlage der Kommunen angewiesen. Weil die Planungen des Landes aus Sicht der Kreise unrealistisch sind, führt das zu einer Finanzierungslücke von rund 94 Millionen Euro im Jahr 2025 und von rund 110 Millionen Euro im Jahr 2026. Die Landkreise erwägen daher auch eine Überprüfung des entsprechenden Gesetzes beim Landesverfassungsgericht.