Am Landgericht Nürnberg-Fürth müssen sich zwei Männer verantworten, die teils minderwertige Corona-Schutzmasken verkauft haben. Wussten sie von dem Mangel? Oder war die Staatsanwaltschaft übereifrig?

Zum Auftakt eines Prozesses um millionenschweren Betrug mit dem Handel von Corona-Schutzmasken hat die Verteidigung schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gerichtet. Die Anklagebehörde habe bei ihrer Ermittlungsarbeit massive Rechtsverstöße begangen, sagte einer der fünf Verteidiger der beiden angeklagten Männer. Niemand außer der Staatsanwaltschaft habe das Verfahren gewollt, sagte er. 

Er spielte damit darauf an, dass die 16. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth die Anklage in weiten Teilen zunächst nicht zugelassen hatte, weil eine hinreichende Wahrscheinlichkeit auf Verurteilung nicht gegeben sei. Das Oberlandesgericht Nürnberg hob diese Entscheidung aber später auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder auf, so dass es nun doch zur Hauptverhandlung kommt. 

Die Männer aus dem Raum Neumarkt, Betreiber einer Handelsfirma für Autoteile, sollen in der Hochphase der Corona-Pandemie in großem Stil Schutzmasken aus China beschafft und sie an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie an weitere Abnehmer weiter verkauft haben. Zumindest ein Teil der Masken entsprach nicht den vertraglich vereinbarten Mindestanforderungen an die Qualität. Es sei somit ein Schaden in Höhe von weit über zwei Millionen Euro entstanden.

Einer der beiden Männer ist in der Oberpfalz Kommunalpolitiker der Freien Wähler. Er hatte sich in Zusammenhang mit den Masken-Geschäften auch an seinen Parteifreund und bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gewandt. Aiwanger soll nun nach dem Willen der Verteidigung im Laufe des Verfahrens als Zeuge aussagen. 

Laut Anklage soll knapp die Hälfte der für die Verteilung an Kliniken und Katastrophenschutzeinrichtungen zum medizinischen Gebrauch bestimmten Masken chinesischer Herstellung nicht der vereinbarten Qualität entsprochen haben. Die Angeklagten hätten dies zumindest billigend in Kauf genommen. Zusätzlich sollen die beiden Männer noch rund 12.000 Masken an Apotheken und andere Abnehmer verkauft haben, als sie bereits vom chinesischen Hersteller aufgefordert worden waren, die Ware wegen nicht gesicherter Qualität zu vernichten.

Nach Einschätzung der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft für beide Angeklagten „unter grober Verkennung ihrer Verpflichtung zur Objektivität“ veranlasst. Während der Ermittlungen seien grundlegende Verteidigungsrechte beschnitten worden, weil nicht ausreichend und nur schleppend Akteneinsicht gewährt worden sei. „Das von dieser Staatsanwaltschaft geleitete Verfahren verdient nicht das prädikat fair“, hieß es von der Verteidigung.