Deutschlandweit wurden 40 Raststätten entlang der Autobahnen getestet. Niedersachsens Anlagen landen dabei im Mittelfeld.

Bei einer bundesweiten Erhebung schnitten alle untersuchten niedersächsischen Raststätten mit „ausreichend“ ab. Am besten platziert war in Niedersachsen die Rastanlage Ostetal Nord an der A1 zwischen Hamburg und Bremen, teilte der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) mit. Bundesweit erhielt demnach keine der 40 überprüften Raststätten ein „sehr gut“, acht schnitten „gut“ ab, 26 erhielten ein „ausreichend“, sechs fielen mit „mangelhaft“ durch.

Ostetal Nord landete im bundesweiten Vergleich auf Platz 14. Die Raststätte überzeugte den Angaben nach mit sauberen Sanitäranlagen, barrierefreien Toiletten und einem separaten Wickelraum. Punktabzüge gab es dem ADAC zufolge jedoch für die Außenanlage, da Picknick-Möglichkeiten und barrierefreie Parkplätze fehlten. Auch die begrenzte Ladeinfrastruktur für E-Autos wurde kritisiert.

Die schlechteste Bewertung habe die Anlage Zweidorfer Holz Süd an der A2 bei Braunschweig erhalten. Bei den 40 in Deutschland getesteten Autobahnraststätten landete die Anlage auf Platz 24. Trotz guter Bewertungen in der Kategorie Sanitäranlagen und Gastronomie sei die zusätzliche Infrastruktur wie Ladesäulen für E-Autos „sehr mangelhaft“. 

Drei weitere Rasthöfe wurden in Niedersachsen untersucht: Allertal West an der A7 nördlich von Hannover (Platz 15) sowie Harz West nördlich von Göttingen ebenfalls an der A7 (16). Zudem stand die Raststätte Wildeshausen Nord an der A1 zwischen Hamburg und Bremen (19) auf dem Prüfstand.

Bundesweit ist keine Raststätte „sehr gut“

Der ADAC testet jedes Jahr nach eigenen Angaben mehrere der bundesweit 440 bewirtschafteten Autobahnraststätten. Dabei handelt es sich aber nicht immer um die Gleichen. Die Tester beurteilen demnach die Anlagen anhand von 150 verschiedenen Prüfpunkten. Sie besuchten jede der getesteten Rastanlagen viermal von Mai bis Juli 2024. Bewertet wurde in den Kategorien „Preise“, „zusätzliche Infrastruktur“, „Außenanlagen“, „Gastronomie“ und „Sanitäranlagen“.