Er soll als Gesellschafter eines Unternehmens Tausende Blutuntersuchungen abgerechnet haben, die nie gemacht wurden. Doch zu einem Prozess kommt es nicht.

Das Landgericht Flensburg hat ein Betrugsverfahren um Millionenbetrug bei Abrechnungen von Blutuntersuchungen eingestellt, weil der Angeklagte gestorben ist. Dem Mann war Betrug in 11.610 Fällen vorgeworfen worden, wie das Gericht mitteilte. 

In dem Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft Lübeck Anklage gegen den geschäftsführenden Gesellschafter eines Unternehmens wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben. Er soll zwischen Januar 2018 und Juni 2020 an 8.717 Kunden Rechnungen für Blutuntersuchungen gestellt zu haben, die nie erbracht worden seien. Dadurch ist laut Anklage ein Schaden von mehr als vier Millionen Euro entstanden sein.

Trotz der schweren Vorwürfe gegen den Mann kam es nach Angaben des Gerichts nie zu einer Hauptverhandlung, da der Angeklagte schwer erkrankt war. Davon habe sich die zuständige Kammer regelmäßig durch Atteste überzeugt, teilte das Gericht mit. 

Das Gericht erläuterte noch, dass der Tod eines Angeklagten ein Verfahrenshindernis darstelle, da sich Vorwürfe in einem Strafverfahren immer gegen eine konkrete Person richteten.