Besitzer von alten Reifen aufgepasst: Ende September läuft die Übergangsfrist für Pneus mit einer bestimmten Kennzeichnung aus. Wer damit im Winter erwischt wird, muss zahlen.

Ein vollständiges Verbot, wie viele Medien schreiben, ist es nicht. Aber: Wer ab dem 1. Oktober mit Reifen unterwegs ist, auf denen lediglich das „M+S“-Symbol zu finden ist, muss ganz genau aufs Wetter achten. Denn Ende des Monats endet die Übergangsfrist für Produkte mit „M+S“-Kennung, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden. Diese genügten damals noch der sogenannten „situativen Winterreifenpflicht“, galten also verkehrsrechtlich als Winterreifen. 

Das änderte sich aber mit der verschärften Winterreifenpflicht, die im Juni 2017 in Kraft trat. Für neue Winterreifen gilt seit 2018 die Auflage, dass auch das 3PMSF-Piktogramm, also das Schneeflockensymbol, zu finden sein muss. Die alten Pellen bekamen eine Gnadenfrist, die nun endet. „M+S“-Reifen ohne Schneeflockensymbol, deren Produktion nach Januar 2018 erfolgte, galten ohnehin nie als Winterreifen. Im Handel findet man diese kaum bis gar nicht mehr.

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Generell verboten ist eine „M+S“-Bereifung aber nicht – das kann ein wichtiges Detail sein. Nur bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ dürfen sie ab Oktober nicht mehr gefahren werden. Bei trockenem Wetter gibt es keine Nutzungsbeschränkungen, die eine Strafe nach sich ziehen würden. Bedenkt man aber, dass die Übergangsfrist für Reifen gilt, die am Stichtag mindestens fast sieben Jahre alt sind, wäre ein Wechsel alleine aus Altersgründen nicht die schlechteste Idee. Das Alter der Reifen kann man übrigens der DOT-Nummer auf der Seitenwand ganz einfach entnehmen. Die vierstellige Ziffer gibt das Produktionsdatum in Kalenderwoche und Jahr an. „2021“ wäre also nicht das Jahr, sondern die 20. Kalenderwoche 2021.

Bei „M+S“-Winterreifen drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt

Wird man ab Oktober bei winterlichem Wetter mit den alten Reifen erwischt, wird es teuer und ärgerlich. Wer mit Reifen fährt, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind, zahlt bei einer Kontrolle 60 Euro und erhält einen Punkt. Behindert man jemanden, steigt die Strafe auf 80 Euro. Bei Gefährdung sind es 100.

Der Grund für die Umstellung auf die Schneeflocke ist schnell erklärt: Für das Symbol „M+S“ war keine behördliche Prüfung vorgesehen. War ein Hersteller also der Meinung, dass sein Reifen, egal wie schlecht, für „Mud“ (Schlamm) und „Snow“ (Schnee) geeignet ist, konnte er die Kennzeichnung nutzen.

IV Conti 20.13

Das 3PMSF-Label hingegen, besser bekannt als Schneeflocke oder „Alpine-Symbol“, darf nur verwendet werden, wenn der Reifen unterschiedliche Tests bestanden hat und somit objektiv als Winterreifen taugt. Absolute Sicherheit gewährt auch das nicht, da es auch unter Reifen mit einer Winterfreigabe bessere und (deutlich) schlechtere Produkte gibt. Aber zumindest garantiert das Symbol ein einheitliches Mindestmaß an Leistung.

Das Wetter entscheidet, wann gewechselt werden sollte

Die viel besungene Wechselregel „von Oktober bis Ostern“ ist übrigens kein Gesetz. Man darf so lange mit Sommerreifen fahren, wie es das Wetter zulässt. Einzig die „situative Winterreifenpflicht„, also das Wetter, diktiert, wann der Wechsel erfolgen muss. Der Oktober kann daher durchaus sommerreifentauglich sein – und der April noch viel zu winterlich. 

Andersherum gibt es übrigens keinerlei Regel: Winterreifen im Sommer zu nutzen, ist legal. Warum das trotzdem eine schlechte Idee ist, erklärt der ADAC.