563 Euro beziehen Alleinerziehende und Alleinstehende beim Bürgergeld pro Monat. Nach einem zuletzt recht hohen Anstieg, müssen sie 2025 mit dem gleichen Betrag auskommen.

Kommendes Jahr wird es für alle Empfänger des Bürgergelds eine Nullrunde geben. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, der RTL/ntv und dem stern vorliegt.  

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte dazu im RTL/ntv-„Frühstart“, das Bürgergeld sei eine Grundsicherung, die das Existenzminimum auch angesichts steigender Preise sichern solle. Klar sei aber auch, dass die Inflation zuletzt kräfitg zurückgegangen sei. Darum gebe es im Januar keine Erhöhung der Regelsätze. „Es geht ums Existenzminimum, nicht mehr und nicht weniger“, so der Minister.

Für Bürgergeld-Empfänger wird es 2025 keine Erhöhung der Regelsätze geben, diese auf dem Niveau von 2024 bleiben. Für Alleinerziehende und Alleinstehende sind das aktuell 563 Euro pro Monat. Die Berechnung des Bürgergeldes ist gesetzlich geregelt und berücksichtigt unter anderem Preissteigerungen.

Bürgergeld-Senkung 14.30

Bürgergeld-Erhöhung in der Kritik

In den vergangenen Monaten hatte es teils heftige Kritik an der Sozialleistung gegeben, inbesondere vonseiten der Union, die fehlende Arbeitsanreize monierte. 

Durch den Anpassungsmechanismus war es zuletzt zu einem vergleisweisen hohen Anstieg des Bürgergelds um zwölf Prozent gekommen, da sowohl die Preis- und Lohnsteigerungen aus dem Jahr 2023 als auch die für 2024 angenommenen Preissteigerungen berücksichtigt wurden. Alleinstehende Bürgergeld-Empfänger bekommen seitdem 61 Euro mehr im Monat. Die Preissteigerungen sind aktuell rückläufig, daher wurde seit Längerem mit einer Nullrunde im kommenden Jahr gerechnet. 

Auch in der Ampel-Koalition sorgt das Bürgergeld regelmäßig für Diskussionen. Nach einem ausdauernden Streit um schärfere Sanktionen für sogenannte Totalverweigerer hatte etwa die FDP bei den aktuellen Regelsätzen eine „Anpassung nach unten“ gefordert. Die SPD, die mit der Sozialreform auch die Hartz-4-Jahre hinter sich lassen wollte, wies die Forderung als „völlig unausgegoren“ ab.