Eine Frau aus Hannover reiste vor zehn Jahren nach Syrien aus und unterstützte Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat. Wie bewertete das Oberlandesgericht Celle ihre Rolle?

Für ihre Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist eine 32-Jährige aus Hannover zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Angeklagte habe die Vorwürfe eingeräumt und sich in der Verhandlung deutlich vom IS distanziert, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit. 

Die Frau war 2014 zu ihrem Ehemann nach Syrien ausgereist, den sie zuvor nach islamischem Ritus per Skype geheiratet hatte. Sie führte dem IS-Kämpfer den Haushalt und pflegte ihn nach seiner Rückkehr von Einsätzen, wofür sie von der Terrormiliz Geld erhielt. 2016 wurde ihr ein neuer Ehemann vermittelt. Zudem betreute sie immer wieder Kinder aus Familien anderer Kämpfer. 

Nach Gerichtsangaben wurde die heute 32-Jährige 2017 von kurdischen Kräften festgenommen und in ein Internierungslager gebracht. Nach dessen Auflösung gelangte die Hannoveranerin in die Türkei, von wo aus sie 2019 nach Deutschland abgeschoben wurde.

Einstufung als Mitläuferin 

Das Gericht verhängte eine vergleichsweise milde Strafe, weil die Frau als Mitläuferin eingestuft wurde. Sie war auch nicht vorbestraft. Die Ausreise zum IS sei maßgeblich dadurch motiviert gewesen, ihrer Liebe zu folgen, hieß es. Zudem wurde in dem Urteil berücksichtigt, dass die Angeklagte annähernd zwei Jahre „unter teils unwürdigen Bedingungen“ in dem Lager gefangen war, wie das OLG weiter mitteilte.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte sich für eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen, die Verteidigung beantragte ein Jahr. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.