Jens Maier gilt als ein Rechtsaußen der AfD. In Sachsen wurde der Richter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Auch seine politische Karriere war zu Ende. Nun könnte sie wieder Fahrt aufnehmen.

Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte AfD-Politiker Jens Maier (62) kehrt möglicherweise in den Bundestag zurück – als Nachrücker für den sächsischen Bundestagsabgeordneten Mike Moncsek. Der hatte am vergangenen Sonntag bei der Landtagswahl in Sachsen ein Direktmandat in Zwickau gewonnen und will sein Mandat im Bundestag abgeben, „wenn es nicht zum Nachteil der Fraktion, der Partei und meiner Mitarbeiter ist“, wie der 60-Jährige auf Anfrage einschränkend sagte. 

In jedem Fall will Moncsek nach eigener Aussage bis zur Wahl eines neuen sächsischen Regierungschefs im Bundestag bleiben. Nach dem Prozedere in Sachsen wäre das spätestens am 3. Februar 2025 der Fall. Sollte die Wahl scheitern, müsste ein neuer Landtag gewählt werden. Moncsek will mit seinem Zögern vermeiden, dass er dann ganz ohne Mandat dasteht. Über die mögliche Personalrochade hatten zuvor „Zeit online“ und das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Gegenüber „Zeit Online“ sagte Maier: „Ich bin wieder da.“

Maier saß zwischen 2017 und 2021 schon einmal für die AfD im Bundestag. Dann verlor er das Mandat und wollte wieder in seinen früheren Beruf als Richter am Landgericht Dresden zurückkehren. Der sächsische Verfassungsschutz hatte den aus Bremen stammenden Maier schon 2020 als rechtsextrem eingestuft. Sachsens Justizministerium erhob eine Disziplinarklage gegen Maier, um ihm aus dem Dienst zu entfernen. Ihm wurde die Verletzung von Dienstpflichten in seinem früheren Richteramt vorgeworfen. 

Das zuständige Leipziger Dienstgericht hielt die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand für zulässig und begründete das mit rassistischen und abwertenden Äußerungen Maiers unter anderem auch in sozialen Medien. Im Oktober vergangenen Jahres bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Entscheidung, dass Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf. Der BGH wies die Revision Maiers gegen das Urteil aus Leipzig zurück.