Durch eine TV-Doku und einen Prozess wurde er als „Trauerschwindler“ bekannt. Der 50-Jährige steht erneut wegen Betruges vor Gericht. Nicht das letzte Mal in diesem Jahr.
Ein bereits im Frühjahr 2023 wegen Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilter Bestatter muss aufgrund neuerlicher Betrugsvorwürfe mit einer weiteren Gefängnisstrafe rechnen. In einem Rechtsgespräch verständigten sich der 50-jährige Angeklagte, das Gericht und die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Amtsgericht Rostock auf einen Strafrahmen zwischen zwei Jahren und sieben Monaten und zwei Jahren und elf Monaten. Voraussetzung für den „Deal“ war aber ein Geständnis des 50-Jährigen, der die Taten deshalb zum Prozessauftakt einräumte und der Anklage in fast allen Punkte zustimmte.
Betrug an älterem Ehepaar in Bentwisch
Die Staatsanwaltschaft listete in ihrer Anklage neun Fälle aus der Zeit von Februar 2020 bis März 2022 auf. Von einem älteren, anfänglich befreundeten Ehepaar in direkter Nachbarschaft in Bentwisch (Kreis Rostock) verlangte er im Zusammenhang mit einem Hausverkauf unter anderem 4.200 Euro für einen Energiepass, den er nicht in Auftrag gab und auch nie geben wollte. Dann verlangte er von dem Ehepaar 30.000 Euro, weil die Heizungsrohre angeblich mit Schadstoffen belastet worden seien. Auch das war gelogen, wie er später in seinem Geständnis einräumte.
Das Ehepaar lieh im darüber hinaus 40.000 Euro, wovon er nur 9.600 Euro zurückzahlte. Auch zwei Handwerkbetriebe bezahlte er nach erbrachter Leistung zunächst nicht, dann erst mit erheblicher Verspätung und in einem Fall auch nicht vollständig. Dabei ging es um insgesamt rund 50.000 Euro. Die getroffene Verständigung vor Gericht machte der Richter von einem substanziellen Geständnis abhängig. Ob die Einlassungen des Angeklagten reichen, wird sich am Mittwoch zeigen. Dann werden Plädoyers gehalten und voraussichtlich ein Urteil erwartet.
Vorherige Verurteilung und drohender Berufungsprozess
Der 50-jährige Bestatter und gelernte Tischler war im Mai vorigen Jahr vom selben Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil er mehrere Frauen um hohe Geldbeträge betrogen und aus Sicht des Gerichts die emotionale Notlage der Geschädigten ausgenutzt hatte. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit den Vorgängen befasst sich das Landgericht Rostock vom 20. November an in einem Berufungsprozess. Die Fälle waren aus der ARD-Dokumentation „Der Trauerschwindler“ bekannt.
Zu einem weiteren Prozess könnte es zudem im Zusammenhang mit dem Kauf eines Bestattungsunternehmens in Rostock kommen, das der Angeklagte vor Jahren übernahm. Dessen früheren Besitzer, die am Montag im Gerichtssaal die Verhandlung als Zuschauer verfolgten, werfen ihm vor, den vereinbarten Kaufpreis in sechsstelliger Höhe nicht gezahlt zu haben. Die Ermittlungen laufen in dem Fall noch.