Eine Woche nach dem Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Arztes in der Eifel gehen Revisionen ein. Eine davon kommt von der Staatsanwaltschaft.
Nach dem Urteil im Prozess um einen ermordeten Arzt in der Eifel haben drei Parteien Revision eingelegt. Das sagte die Sprecherin des Landgerichts Trier auf dpa-Anfrage, ohne die Parteien zu nennen.
Zwei der drei Angeklagten waren am vergangenen Dienstag wegen heimtückischen Mordes zu hohen Jugend-Haftstrafen verurteilt worden. Ein 18-Jähriger muss demnach neun Jahre ins Gefängnis, ein 17-Jähriger sechs Jahre.
Die mitangeklagte frühere Lebensgefährtin des Opfers erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten – wegen unterlassener Hilfeleistung und Brandstiftung. Die Frau ist die Mutter des 18-Jährigen, der 17-Jährige ist dessen Halbbruder.
Staatsanwaltschaft will Rechtsfehler prüfen
Die Staatsanwaltschaft Trier habe Revision hinsichtlich der Verurteilung der früheren Lebensgefährtin eingelegt, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Man warte nun das schriftliche Urteil ab und werde dann auf mögliche Rechtsfehler prüfen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die 36-Jährige eine Verurteilung wegen Totschlags und siebeneinhalb Jahre Haft gefordert.
Der Arzt war Ende 2022 im Wohnhaus in Gerolstein (Kreis Vulkaneifel) getötet worden. Motiv soll gewesen sein, dass der 53-Jährige seit längerem übermäßig Alkohol getrunken habe – und es dann zu verbalen und körperlichen Übergriffen gekommen sei. Auch am Tatabend.
Heimtückischer Mord
Die jungen Männer haben laut Urteil den Mediziner mit einem Baseballschläger und Schraubenschlüssel von hinten attackiert und dann mit einem um den Hals gezogenen Kabelbinder erdrosselt. Anschließend vergruben sie die Leiche in einem Wald bei Rockeskyll und setzten gemeinschaftlich das Auto, in dem der Tote transportiert wurde, in Brand.
Der Arzt war wegen verbaler und körperlicher Attacken im alkoholisierten Zustand vom Amtsgericht Daun viermal zu Geldstrafen verurteilt worden.