Sie sollen zwei Dealer überfallen haben, um an Heroin zu kommen – jetzt hat ein weiterer Prozess gegen zwei Männer begonnen. Der Bundesgerichtshof sah den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet.

Nach einem mutmaßlichen Mord und Heroin-Raub stehen zwei Angeklagte erneut vor dem Gießener Landgericht. Die beiden 41 und 46 Jahre alten Männer sollen Ende Februar 2022 zwei Drogendealer überfallen haben, um sich Heroin zu beschaffen. 

Gegen einen dritten Angeklagten, der während der Tat in einem Auto auf die beiden Angeklagten gewartet haben soll, wurde das Verfahren abgetrennt, nachdem er trotz Ladung nicht zum Prozessauftakt erschien.

Die beiden zur Tatzeit heroinabhängigen Männer mit georgischer Staatsangehörigkeit sollen laut Staatsanwaltschaft beschlossen haben, die Drogenhändler auszurauben. Sie sollen die beiden Opfer gefesselt und geknebelt sowie mit Schlägen und Tritten traktiert haben. 

Ein 56-Jähriger erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen – er soll noch versucht haben, sich gegen den Angriff mit einem Gummihammer zu wehren. Der andere Mann starb wenige Monate nach der Tat an einer unklaren Ursache.

Der Verteidiger des älteren Angeklagten verlas eine Erklärung für seinen Mandanten. Darin gab der Mann an, er habe am Tattag am 28. Februar 2022 Heroin bei dem 56-Jährigen kaufen wollen. Weil er Entzugserscheinungen gehabt habe, sei es ihm schlecht gegangen. Der jüngere der beiden Männer in der Wohnung habe ihm nicht öffnen wollen und gesagt, der 56-Jährige schlafe, es gebe keine Drogen für ihn. Schließlich habe er die Tür aufgedrückt. Als der 56-Jährige ihn mit einem Gummihammer habe schlagen wollen, habe er sich gewehrt. 

Auch der zweite Angeklagte sei mit im Appartement gewesen, es sei zu Handgreiflichkeiten gekommen. Als jemand an der Tür geklopft habe, sei er in Panik geraten und über den Balkon geflüchtet, so der 46-Jährige. Es sei ihm ausschließlich darum gegangen, wie bei vorangegangenen Gelegenheiten Heroin von dem 56-Jährigen zu bekommen. Dass die Situation vor Ort eskaliert sei und der Mann zu Tode gekommen sei, „war auf keinen Fall von mir beabsichtigt und ich bin auch zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass er sterben würde“.

Der zweite Angeklagte erklärte, als er in die Wohnung gekommen sei, sei die Auseinandersetzung bereits im Gange gewesen. Er habe gesehen, dass einer der beiden Männer im Bad gelegen habe. Der 46-Jährige und der ältere der beiden Dealer hätten miteinander gekämpft und gestritten. Der 56-Jährige habe laut geschrien. 

Als es an der Tür klopfte, habe er Drogen auf dem Tisch gesehen und seinem Begleiter gesagt, dass sie gehen sollten. Beide hätten sie die Wohnung dann über den Balkon verlassen. Danach seien sie in die Wohnung des dritten Angeklagten gefahren, wo es zu einer Auseinandersetzung gekommen sei. „Das hätte eigentlich gar nicht passieren dürfen“, sagte der 41-jährige. „Es ging überhaupt nicht darum, ob jemand stirbt oder gestorben ist. Es war für mich auch ein Schock, als ich erfuhr, dass da überhaupt jemand gestorben ist.“

Angeklagt sind die Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes sowie Raubs mit Todesfolge und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft geht unter anderem von Mord aus Habgier aus.

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Gießen die beiden unter anderem wegen Mordes und Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung jedoch auf, weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah. 

Am Dienstag soll der Prozess mit der Befragung von Zeugen – darunter Polizisten und Hausbewohner – fortgesetzt werden.