Anders als andere Bundesländer steht Hamburg finanziell gut da. Die Haushaltspläne des Senats sind entsprechend hochtrabend. Der Rechnungshof sieht Risiken – und einen haushaltsrechtlichen Verstoß.

Der Hamburger Rechnungshof hat dem rot-grünen Senat vorgeworfen, mit pauschalen Kürzungsvorgaben in seinem Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 gegen haushaltspolitische Grundsätze zu verstoßen. Die darin vorgesehenen globalen Minderkosten in Höhe von 2,5 Prozent seien zu hoch angesetzt – insbesondere angesichts einer insgesamt guten Haushaltslage, sagte Rechnungshof-Vizepräsident Philipp Häfner.

Globale Minderkosten sind pauschale Sparvorgaben, die die Behörden im Jahresverlauf erwirtschaften müssen. 2,5 Prozent entsprechen im Senatsentwurf, der für die kommenden beiden Jahre Rekordausgaben von insgesamt knapp 44 Milliarden Euro vorsieht, rund 500 Millionen Euro pro Jahr.

Nach Ansicht der Rechnungsprüfer bilden zwei Prozent die haushaltsrechtliche Obergrenze für Minderkosten – lediglich in Ausnahmesituationen wie in der Corona-Pandemie seien Überschreitungen zulässig. Der Senat, der das rechtlich anders sehe, habe bereits vor zwei Jahren erklärt, wieder auf zwei Prozent zurückkommen zu wollen, sagte Häfner und konstatierte: „Ziel verfehlt.“

Rechnungshof sieht Haushaltsrisiken bei Sozialetat, Mieten und Personal 

Weitere Haushaltsrisiken sehen die obersten Rechnungsprüfer unter anderem in der Planung der Sozialausgaben, steigenden Kosten bei öffentlichen Unternehmen wie der Hochbahn, wachsenden Mietaufwendungen und in der Personalentwicklung: Hier müsse der Senat sicherstellen, dass die „Brot-und-Butter“-Aufgaben der Verwaltung auch künftig personell geleistet werden können, hieß es.

„Erst wenn diese Pflichtaufgaben und die Grundfunktionen der Verwaltung abgesichert sind, darf politisch Wünschenswertes in Angriff genommen werden“, sagte der scheidende Rechnungshofpräsident Stefan Schulz.

„Das ist nicht plausibel“

Bei dem Haushaltsansatz des Senats für die gesetzlichen Leistungen im Bereich Soziales seien die zu erwartenden Kostensteigerungen pro Leistung nicht hinreichend berücksichtigt, sagte Häfner. „Das ist nicht plausibel. Wir befürchten, dass zu wenig veranschlagt ist.“

Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells – bei dem der Senat Gebäude etwa an die stadteigene Sprinkenhof verkauft, um sie anschließend zurückzumieten – würden sich durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen erst um Jahre zeitversetzt Mietkostensteigerungen ergeben. „Da ist die Gefahr, dass sich unter Wasser ein Eisberg auftürmt, den wir nicht im Blick haben“, sagt er. Er empfahl, einen Überblick über diese Kostensteigerungen zu erstellen und diesen mit in den Finanzbericht aufzunehmen.

Hohe Kosten durch städtische Beteiligungen

Problematisch sieht der Rechnungshof auch die Senatsplanung, im nächsten Jahr 25 Millionen Euro aus der Gewinnrücklage des Landesbetriebs Immobilien und Grundvermögen (LIG) herauszuziehen und in den Haushalt zu überführen. Grundsätzlich sei das zwar kein Problem, sagte Häfner, allerdings nur bei profitablen Unternehmen. Beim LIG seien jedoch die Verluste so hoch, dass der Senat sogar frisches Eigenkapital nachlegen müsse.

Zudem verweist der Rechnungshof auf steigende Kosten bei der Hochbahn, die sich auch auf kommende Haushalte auswirken dürften. Hier sei – vor allem bedingt durch das Deutschlandticket – mit einem Jahresverlust von knapp 400 Millionen Euro zu rechnen.

Schwerpunkte des Senats

Mit seinem Rekord-Haushaltsplan sei der Senat haushaltspolitisch im expansiven Modus, was derzeit angesichts der Haushaltslage auch in Ordnung sei, sagte Häfner. Dies könne sich aber rasch ändern. „Senat und Bürgerschaft müssen darauf vorbereitet sein, den Hebel umzulegen“, mahnte er.

Der Senat wird seinen im Juni vorgestellten Haushaltsentwurf in dieser Woche in die Bürgerschaft einbringen. Er sieht Rekordinvestitionen von rund sechs Milliarden Euro für die kommenden beiden Jahre vor. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, innere Sicherheit, Wohnungsbau, Mobilität und Klimaschutz. Bis Jahresende soll der Haushalt beschlossen sein.

Opposition und Steuerzahlerbund sehen sich in Kritik bestätigt

Bei der Opposition in der Bürgerschaft stieß die Kritik des Rechnungshofs auf offene Ohren – insbesondere die an den Globalen Minderausgaben. 

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thilo Kleibauer, warf dem Senat vor, über das vertretbare Maß hinauszuschießen. „Dies ist ein klarer Missbrauch des Instruments der globalen Minderkosten und verfassungsrechtlich ziemlich zweifelhaft.“ Rot-Grün sei nun in der Pflicht, „einen transparenten Haushaltsplan ohne Buchungstricks vorzulegen, anstatt mit pauschalen Sammelpositionen das Budgetrecht des Parlaments zu unterlaufen.“

Stoop: Rot-Grün weint Krokodilstränen

Schon in der Vergangenheit hätten die pauschalen Kürzungsvorgaben bewirkt, „dass Stellen unbesetzt bleiben, die für eine funktionierende Stadt aber nötig sind“, sagte der Haushaltsexperte der Linken, David Stoop. „Und gleich anschließend weint Rot-Grün dann wieder Krokodilstränen, dass die Steuerfahndung nicht hinreichend prüft, dass Stellen in Schulen unbesetzt sind und die Bezirksämter nicht hinterherkommen bei der Wohngeldbearbeitung oder den Bauanträgen.“ 

Auch der Bund der Steuerzahler sieht sich in seiner Kritik bestätigt. „Auch wenn die Einnahmen weiterhin hoch sind, ist eine Justierung unumgänglich“, sagte der Hamburger Landesvorsitzende Sascha Mummenhoff. „Wir fordern mehr Selbstkritik und Transparenz bei der Verwendung von Steuergeldern, um sicherzustellen, dass Hamburg auch in Zukunft finanziell stabil bleibt.“