Fünf Klimaaktivisten kleben sich in Rostock auf einer Straße fest und sitzen ein Jahr später auf der Anklagebank. Sie verteidigen die Aktion als ethischen Ungehorsam. Sie werden freigesprochen.

Das Amtsgericht Rostock hat fünf wegen versuchter Nötigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagte Klimaaktivisten in allen Punkten freigesprochen. Ein entsprechendes Urteil wurde nach einer mehrstündigen Verhandlung gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. 

Die drei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 19 und 42 Jahren hatten am 31. August vergangenen Jahres die August-Bebel-Straße in Rostock vor einer Ampelkreuzung kurzzeitig blockiert. Dazu klebten sie sich morgens mit Sekundenkleber mit Händen und teils mit Füßen auf der Straße fest.

Der 42-jährige Angeklagte betonte, angesichts der Klimakatastrophe und der Untätigkeit der Bundesregierung sowie der weitgehenden Ignoranz der Gesellschaft seien gewaltfreie und symbolische Handlungen dringend geboten, um auf die „apokalyptische Bedrohung“ aufmerksam zu machen. Ein damals am Einsatz beteiligter Polizist sagte als Zeuge, dass der Protest friedlich gewesen sei.