Shell bewirbt seine Produkte als klimaneutral. Seine Emissionen kompensiert der Ölkonzern nach eigenen Angaben mit Waldprojekten. Das reicht aber nicht aus, urteilt ein Gericht.
Das Landgericht Hamburg hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Mineralölkonzern Shell Deutschland stattgegeben. Damit sei es dem Unternehmen untersagt, ein Motorenöl als „CO2-neutral“ zu bewerben, teilte das Gericht mit. Darüber hinaus dürfe Shell Autofahrern nicht mehr – wie auf einer Internetseite des Unternehmens geschehen – einen Ausgleich der durch sie verursachten CO2-Emissionen zu einem Preis von 1,1 Cent pro Liter getanktem Otto- oder Dieselkraftstoff versprechen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begrüßte das Urteil als „Paukenschlag für den Klimaschutz“. Mit der Gerichtsentscheidung sei „die durch Shell verursachte Verbrauchertäuschung gestoppt“, erklärte er.
Problematische Waldprojekte sollen Emissionen kompensieren
Die DUH bemängelt zum einen die mangelnde Transparenz, also Angaben dazu, wie die CO2-Neutralität erreicht wird. Und sie kritisiert, dass zur Kompensation der verursachten CO2-Emissionen unter anderem Emissionsgutschriften aus Waldschutzprojekten in Peru und Indonesien gekauft würden.Studie: Diese Unternehmen haben seit 2016 ihre Emissionen erhöht 19:10
Waldschutzprojekte seien in fast allen Fällen nicht zur Kompensation von CO2 geeignet, „da das Klimagas CO2 für viele Jahrhunderte in der Erdatmosphäre verbleibt, während die Projektbetreiber lediglich garantieren, dass die Bäume noch für einige Jahre bis Jahrzehnte erhalten bleiben“, erklärte die DUH. Das in den Bäumen gebundene CO2 könne danach freigesetzt werden.
Die DUH werde „konsequent gegen alle weiteren Unternehmen vorgehen, die fossile Produkte oder Dienstleistungen mittels ungeeigneter Kompensationsversprechen als klimaneutral bewerben“, kündigte Resch an. Industrie und Handel forderte er auf, „die Umwelt– und Klimaauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern, die tatsächlichen Werte zu veröffentlichen, so dass ein Vergleich möglich ist, und auf jegliche Form von Greenwashing zu verzichten“.
Unternehmen führen Kunden mit Klimaversprechen in die Irre
Das Urteil des Hamburger Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Über eine etwaige Berufung hätte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) zu entscheiden.
Ebenfalls noch nicht rechtskräftig ist das Urteil zu einer weiteren Klimaklage der DUH vor dem Hamburger Landgericht, bei der sich die Organisation gegen den Kreuzfahrtkonzern Tui Cruises am Freitag durchsetzte, wie die Umwelthilfe weiter mitteilte. (Az. 315 O 9/24)Klimaklagen – was haben sie bisher gebracht? 17:08
Demnach gab das Gericht auch hier der DUH recht und bestätigte die Irreführung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch ein von TUI Cruises getätigtes Werbeversprechen zu einem angeblich im Jahr 2050 dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb. Die Umwelthilfe kritisierte, dass solche Versprechen eine realistische Grundlage haben müssten und nicht auf falschen Aussagen beruhen dürften.