Ein 24-jähriger Syrer ist am Landgericht Siegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Verteidigung hat Revision eingelegt. Und ein Zeuge gerät ins Visier.
Im Siegener Mordprozess gegen einen 24-Jährigen will die Verteidigung das Urteil einer lebenslangen Freiheitsstrafe überprüfen lassen. Der Syrer war am Mittwoch vom Siegener Landgericht nach dem gewaltsamen Tod seiner früheren Lebensgefährtin vor einem Jahr wegen Mordes verurteilt worden. Sein Verteidiger habe nun fristgerecht Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 23-Jährige heimtückisch mit zahlreichen Messerstichen und tiefen Schnitten am Hals getötet hatte. Im August 2023 war die Leiche der Frau nach längerer Suche auf einem Feldweg bei Emmerich nahe der deutsch-niederländischen Grenze gefunden worden.
Zeuge gerät ins Visier
In dem Prozess hatte ein Mann als Zeuge ausgesagt, der am Tattag zusammen mit dem Paar und dessen beiden gemeinsamen kleinen Kindern in einem Auto unterwegs war. Bei einem Halt in Emmerich soll der Angeklagte die junge Frau genötigt haben, den anderen Mann – also den späteren Zeugen – oral zu befriedigen. Als diese sich niederkniete, tötete der 24-Jährige sie laut Staatsanwaltschaft hinterrücks.
Dieser Zeuge stehe seit geraumer Zeit im Visier der Siegener Staatsanwaltschaft, es sei bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft werde sich die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts genau ansehen. Es sei zu prüfen, ob sich aus der Hauptverhandlung gegen den 24-Jährigen belastende Anhaltspunkte auch gegen den „Zeugen“ ergeben. Habe dieser in irgendeiner Form mutmaßlich am Mordgeschehen mitgewirkt – etwa durch „psychische Beihilfe“ – so könne das ein Anhaltspunkt für eine mögliche Anklageerhebung sein.