Seit dem 1. Juli können Cannabis Clubs Anträge auf Genehmigung stellen. Bearbeitet werden diese aber weiterhin nicht. Woran liegt das?
Die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Berlin zieht sich weiter. Da in den Prozess verschiedene Stellen involviert sind, kann noch nicht gesagt werden, wann die Verordnung in Kraft tritt, wie die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. An der Umsetzung wird demnach intensiv gearbeitet.
Die erforderlichen Zuständigkeitsverordnungen werden laut der Senatsverwaltung für das Mitzeichnungsverfahren mit den thematisch betroffenen Senatsverwaltungen vorbereitet, um anschließend dem Senat vorgelegt zu werden. Im Anschluss erhält der Rat der Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister die Möglichkeit zur Stellungnahme. Der letzte Schritt sei, die Verordnung zur Kenntnisnahme ins Abgeordnetenhaus einzubringen.
Solange die Zuständigkeitsverordnung nicht vorliegt, gilt die sogenannte Auffangzuständigkeit, nach der die Bezirke zuständig sind. Die hatten zuletzt aber mitgeteilt, die Anträge vorläufig nicht zu bearbeiten, sondern „mangels hinreichender Zuständigkeitsregelung zunächst ruhend zu stellen“.
Zahlreiche Clubs haben bereits Anträge auf Anbaugenehmigungen gestellt, bei ihnen ist der Unmut über die Umsetzung des Bundesgesetzes in Berlin groß. Die Vorstände mehrerer Clubs vereinbarten eine Zusammenarbeit. Weitere Vernetzungstreffen sind auch im Rahmen der Hanfparade am Samstag geplant.