Gerade sind viele Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern überfüllt – und zwar mit Babykatzen. Aber wer ist für die kleinen Fundtiere eigentlich zuständig?

Die Anzahl junger Katzen hat in vielen Tierheimen in Mecklenburg-Vorpommern stark zugenommen. „Viele Tierheime sind bis an den Rand voll“, erklärte Margret Kuhlmann, Landesvorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes MV und Leiterin des Tierheims in Malchow. Aktuell betreue allein ihr Tierheim 25 Babykatzen, weitere 7 in Pflegestellen.

Laut Kuhlmann handelt es sich um ein regelmäßiges Phänomen, dass im Frühjahr geborene Katzen erst im Juli gesehen werden. In diesem Jahr sei die Situation aber besonders. „Wir hatten einen sehr warmen Februar, was dazu führte, dass die Paarungszeit früher begann, es drei Würfe im Jahr geben wird und wir nun eine erhöhte Anzahl von Jungtieren haben“, so Kuhlmann. 

Kastrationsmaßnahmen wichtig 

Um der Situation entgegenzuwirken, seien Kastrationsmaßnahmen wichtig. Jährlich stünden im Land rund 100.000 Euro an Mitteln zur Kastration zur Verfügung. 2023 seien gut 1.200 Katzen in Mecklenburg-Vorpommern kastriert worden. 

Die Versorgung der freilebenden und auch wilden Katzen ist im Land durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt, um Population und Krankheiten der Katzen kontrollieren zu können. Ein Problem sei die Umsetzung der seit 2020 geltende Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zum Umgang mit Fundtieren. Sie bedeutet, dass herrenlose Haustiere rechtlich Fundstücken gleichgestellt sind. 

Was seltsam klingt, heißt, dass eine Katze, die als Fundtier beim Ordnungsamt gemeldet wird, sechs Monate in Obhut genommen werden kann – und die Tierheime die Kosten dafür erstattet bekommen sollen, wenn man sich nicht vorher vertraglich geeinigt habe.

Die Verordnung ist bundesweit einzigartig, erklärte Kuhlmann. Viele Ordnungsämter würden jedoch ihre Zuständigkeit immer wieder verweigern. Kuhlmann forderte die Politik auf, die Verwaltungsvorschrift konsequent durchzusetzen. „Nur so können wir effektiv Katzenleid verhindern.“